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Aktuelle Version vom 9. September 2023, 16:57 Uhr
Wenn ein Lastenrad speziell für das Befördern von Kindern ausgestattet ist (fester Sitz, feste Rückenlehne im Transportkasten, Rückhaltesystem bzw. Sicherheitsgurte), dürften unter Berücksichtigung von Par. 21 Abs. 3 Satz 2 keine Bedenken gegen die Beförderung von Kindern bis zum 7. Lebensjahr bestehen, denn dann wären die Vorgaben der StVO ja erfüllt. Das dürfte im Ergebnis sogar sicherer sein als die üblichen Kindersitze auf dem Gepäckträger, nicht zuletzt wegen des niedrigeren Schwerpunktes.
Richtig ist jedoch, dass Kinder nicht „einfach so“ im Transportkasten eines Lastenrades mitfahren sollten. Die Gefahr wäre zu groß, dass sie in Kurven „herumpurzeln“ oder beim kräftigen Bremsen sogar kopfüber herausgeschleudert werden könnten. Ich rege daher an, den Text unter diesen Gesichtspunkten zu präzisieren. Im übrigen vielen Dank für die Arbeit, die du dir mit diesem Wiki machst!