Sinn der Fahrradversicherung

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Alle Kraftfahrzeuge unterliegen in Deutschland der Versicherungspflicht. Dazu können auch Fahrräder gehören, wenn sie einen elektrischen Hilfsmotor haben und dieser in Augen des Gesetzgebers zu groß ausfällt. Dann '''muß''' man sich also versichern. Andererseits gibt es keine Möglichkeit mehr, sich als Fahrradfahrer freiwillig zu versichern. Bis 2011 konnte man das noch über die Schweizer Velovignette, eine Haftpflichtversicherung existiert heute aber nicht mehr.
  
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Während also Autofahrer gezwungen werden, können sich Fahrradfahrer nicht versichern.
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Version vom 8. Oktober 2013, 11:00 Uhr

Sinn der Fahrradversicherung


Alle Kraftfahrzeuge unterliegen in Deutschland der Versicherungspflicht. Dazu können auch Fahrräder gehören, wenn sie einen elektrischen Hilfsmotor haben und dieser in Augen des Gesetzgebers zu groß ausfällt. Dann muß man sich also versichern. Andererseits gibt es keine Möglichkeit mehr, sich als Fahrradfahrer freiwillig zu versichern. Bis 2011 konnte man das noch über die Schweizer Velovignette, eine Haftpflichtversicherung existiert heute aber nicht mehr.

Während also Autofahrer gezwungen werden, können sich Fahrradfahrer nicht versichern.


Autoversicherung