Sinn der Fahrradversicherung

Aus Fahrradmonteur
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Sinn der Fahrradversicherung


Alle Kraftfahrzeuge unterliegen in Deutschland einer Versicherungspflicht. Aus diesem Grund gibt es eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen, die Pakete mit diversen Leistungen anbieten. Ein Autofahrer hat nun die Qual der Wahl für sein Fahrzeug und seine individuellen Bedürfnisse, die richtige Versicherung auszuwählen. Eine Entscheidungshilfe für eine Autoversicherung können Tarifrechner sein. Versicherungsunternehmen wie AllSecur bieten einen solchen Service auf Ihrer Website an. So kann der Fahrer die verschiedenen Pakete vergleichen und die richtige Autoversicherung wählen.

Nun stellt sich ein Fahrradfahrer eventuell die Frage, warum es ein solches Angebot mit Auswahlhilfen nicht auch für Radler gibt. Denn ist ein Fahrradfahrer im Straßenverkehr nicht sogar mehr gefährdet als ein Autofahrer? Unfälle können schnell passieren, doch wer zahlt dann den Schaden am Rad? Die einzige Möglichkeit für einen Radler, sein Bike zu versichern, besteht durch eine Haftpflichtversicherung oder durch die Erweiterung der eigenen Hausratversicherung, so daß zumindest der Fahrraddiebstahl mit inbegriffen ist. Hier werden jedoch oft hochwertige Fahrräder ausgeschlossen. Ebenso problematisch ist der Teilediebstahl, die heutige Fahrradtechnik ist teilweise so teuer, daß sich der Diebstahl einzelner Komponenten lohnt.

Immerhin gibt es für motorisierte Fahrräder, die am Straßenverkehr teilnehmen, eine Versicherungspflicht. Aber auch hier gibt es Unterschiede zu beachten, denn nicht alle motorisierten Fahrräder werden vor den Augen des Gesetzgebers gleich behandelt und nicht jedes Fahrrad mit Motor ist ein sogenanntes Pedelec. Unter den Begriff Fahrrad fallen nur die Räder, die eine Motorleistung von maximal 250 Watt und somit nicht die Geschwindigkeit von 25 km/h überschreiten. Räder, die mit einer Leistung von 500 Watt unterwegs sind und somit eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen, fallen unter den Begriff Leichtmofa oder Kleinkraftrad. Der Besitzer eines solchen Gefährts benötigt eine Betriebserlaubnis, muß sein Rad versichern und erhält auch ein Versicherungskennzeichen.

Trotz dieser gesetzlichen Regelung stellt sich immer noch die Frage, ob es nicht auch für Räder, die nur durch reine Muskelkraft betrieben werden, eine Pflichtversicherung geben sollte. Bisher greift bei Unfällen nur eine Haftpflicht oder Hausratsversicherung.

In der Hausratversicherung ist nur Diebstahl enthalten, eine Haftpflicht für Fahrradunfälle ist von Versicherungen nicht vorgesehen bzw. wird im Kleingedruckten gern ausgeschlossen. Ebenso werden manchmal bestimmte Fahrradtypen ausgeschlossen, da sie aus Sicht der Versicherung keine Fahrzeuge sondern Sportgeräte sind. Hier hilft es nur, sich vor Vertragsabschluß kundig zu machen und nach konkreten Bedingungen zu fragen. Es ist hilfreich, vom Fahrrad entweder einen Kaufbeleg oder aber ein Zeitwertgutachten zu besitzen, was man der Vericherung übergibt. Dies kann theoretisch nach dem Eintreten des Schadenfalles geschehen, für ein Gutachten ist es dann jedoch zu spät, wenn das Fahrrad gestohlen ist. Anders als bei Autoversicherungen, wo es Listen von Schwacke usw. gibt, existiert Derartiges für Fahrräder nicht.