Vorlage:Gemeinfrei

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Gemeinfrei

Die Regelschutzfrist für das von dieser Datei gezeigte Werk ist nach den Maßstäben des deutschen, des österreichischen und des schweizerischen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher gemeinfrei. Dieses Werk ist aufgrund seines Alters nicht mehr geschützt.

Der Urheber dieses Werkes ist vor mehr als 70 Jahren gestorben. Da der bloße Besitz eines Werkes kein Urheberrecht hervorruft, wäre die Behauptung des Schutzes eine Schutzrechtsberühmung. Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als Lichtbildwerk nötige Schöpfungshöhe, noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (vgl. BGH GRUR 90, 669 – Bibelreproduktion) auf, um in Deutschland Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können.