Pedal
Sicheres Radfahren ist eigentlich nur mit einem rutschfesten Kontakt zwischen Schuh und den Pedalen möglich. Die Fahrradnorm DIN 79100 verlangt daher eine rutschhemmende Trittfläche. Dies wird mittels entsprechenden Materialien oder durch besondere Formen erreicht.
Im sportlichen Bereich sorgen im Rennrad-Bereich Systempedale, z.B. SPD, LOOK, Eggbeater, für 100%igen Halt. Im MTB-Bereich werden oft so genannte Plattform-Pedale angewendet, die eingeschraubte, ca. 3 mm aus der Fläche herausragende Madenschrauben haben. Diese bohren sich in die Schuhsohle und sorgen so für Halt. Bei einem Sturz oder Anhalten bleibt man dagegen nicht hängen.
Das linke Pedal (in Fahrtrichtung gesehen!) hat immer ein Linksgewinde, das rechte Pedal ein Rechtsgewinde.
Rechtliche Situation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Deutschland benötigen Fahrradpedale jeweils zwei Rückstrahler. Laut § 67 Abs. 6 StVZO müssen Pedale mit "nach vorne und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein".
In der StVO findet sich in § 23 Abs. 3 eine Regelung zu den sonstigen Pflichten von Fahrzeugführern. Demnach dürften Radfahrer nur aufgrund der Erfordernis des Straßenzustandes die Füße von den Pedalen nehmen. Ob dies nur beim Fahren gelten soll wird aber nicht näher erläutert, eine erhöhte Umfallrate von Radfahrern beim Warten an Ampeln ist jedoch aufgrund dieser Verordnung noch nicht beobachtet worden.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Vorlage:Wörterbuch Vorlage:Wikibilder
- Warum haben Fahrradpedale links ein Linksgewinde und rechts ein Rechtsgewinde, durch welchen Effekt werden sie beim Treten festgezogen?
- Pedalschlüssel (inkl. Hinweise zur Montage und Demontage von Pedalen)