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Aus Fahrradmonteur
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;Bestimmungen für Reflektoren in Deutschland gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html StVZO § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern]:
# mindestens ein nach vorn wirkenden weißen wirkender weißer Rückstrahler
# mindestens ein roter Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet und der mit einem „Z“ gekennzeichnet ist
# Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.

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