Bearbeiten von „Reflektor“
Aus Fahrradmonteur
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− | + | ''Reflektoren'' werden mit den meisten Fahrrädern ausgeliefert, um zum einen der [[StVO]] genüge zu tun und zum anderen mit der Absicht, das Fahrrad sichtbarer zu machen, wenn es durch das Licht eines anderen Fahrzeugs angestrahlt wird. | |
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− | + | Reflektoren alleine sind für diesen Zweck aber nicht ausreichend. Jedes Fahrrad, das bei Dunkelheit bewegt wird, sollte noch ein Frontlicht haben. Das ist nicht nur Gesetz, sondern auch gesunder Menschenverstand. | |
− | + | Rückwärts gerichtete Reflektoren sind natürlich auch sehr nützlich, da von hinten ankommende Fahrzeuge, die seitlichen Reflektoren nicht erstrahlen lassen und so eine Kollision fast unvermeidlich ist. | |
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− | + | ;Bestimmungen für Reflektoren in Deutschland gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html StVZO § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern]: | |
− | # mindestens ein roter Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet | + | # mindestens ein roter Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet |
+ | # mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneter roter Großflächen-Rückstrahler | ||
# Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig. | # Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig. | ||
# Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit | # Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit | ||
## mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder | ## mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder | ||
## ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades | ## ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades | ||
− | : kenntlich gemacht sein. | + | #: kenntlich gemacht sein. |
− | Da sich die Rückleuchte nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindeten darf, gilt für kombinierte Rücklampen mit Reflektor die Höhe von 250 bis 600 mm | + | Da sich die Rückleuchte nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindeten darf, gilt für kombinierte Rücklampen mit Reflektor die Höhe von 250 bis 600 mm. |
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− | [[Sheldon Brown]] meint, dass es wohl eine langandauernde Verschwörung der Fahrradhersteller geben muss, | + | [[Sheldon Brown]] meint, dass es wohl eine langandauernde Verschwörung der Fahrradhersteller geben muss, dass Reflektoren alleine ausreichen, um ein Fahrrad bei Nacht zu bewegen. Das scheint der Furcht entsprungen zu sein, dass man möglicherweise gezwungen sein könnte, alle Fahrräder mit Beleuchtung auszustatten. |
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |