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Aus Fahrradmonteur
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Ein '''[[Modelvertrag]]''' ist ein schriftlicher Vertrag, der üblicherweise zwischen Fotograf und Model bei der Anfertigung von Fotos aufgesetzt wird, um Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien (auch lange nach Anfertigung der Fotos) festzulegen. Der Umfang der Aufnahmen wird eindeutig festgelegt (Porträt, Kleidung, Dessous, Teilakt oder Akt).
dass der Fotograf
* die Bilder wie vereinbart nutzen kann.
<hr>
<span style="font-size:2em; font-weight:bolder; font-variant:small-caps; color: gray;"> Muster eines Modelvertrags </span>
== Muster eines Modelvertrags == === §1 Vertragsparteien ===
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=== § 2 Gegenstand des Vertrages ===
Dieser Vertrag gilt für eine Foto-Session für die Dauer von . . . . . . Stunden. Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Fotograf und Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form:
Das Model ist berechtigt, zum Shooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören.
=== § 3 Nutzung der Fotografien / des Aufnahmematerials ===
Das Model ist darüber informiert worden, daß für eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen eine sogenannte Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist und erklärt sich hiermit unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen, auch für Werbezwecke jeder Art, Datenträger und sonstige Speichermedien, einverstanden. Der Fotograf ist alleiniger Urheber.
Die pauschale Ablehnung '''aller''' Bilder ist nur möglich, wenn die Aufnahmen nicht dem anerkannten Stand der Technik entsprechen.
=== § 4 Namensnennung ===
Der Name des Models darf bei Veröffentlichungen oder anderweitig durch den Fotografen nicht genannt werden. Bei Vertragsbruch in diesem Punkt verpflichtet sich der Fotograf, dem Model eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro zu zahlen. Der Fotograf darf ausschließlich den Künstlernamen '.&nbsp;.&nbsp;.&nbsp;.&nbsp;.&nbsp;.&nbsp;.' verwenden
=== § 5 Abzüge / Nutzungsrechte für das Model ===
Das Model ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden. (§ 53 UrhG (D); § 42 UrhG (A); Art. 19 URG (Ch)) sowie für nichtkommerzielle Zwecke in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen. Das Model verpflichtet sich, dabei jeweils den Bildautor zu nennen.
Das Model erhält kostenlos . . . . . Abzüge im Format . . . . . sowie alle Bilder in digitaler Form. (nichtzutreffendes streichen)
=== § 6 Honorar / Reisekosten ===
werden pauschal vereinbart:
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Honorar und Reisekosten sind sofort vor Ort und bei Beginn des Shootings in bar fällig.
=== § 7 Sonstige Abreden ===
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
=== § 8 Salvatorische Klausel ===
Verliert einer der Punkte dieses Vertrages seine Gültigkeit, verliert der Vertrag als Ganzes nicht die Gültigkeit.
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