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Beide Parteien können Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen.
Wenn vom Fotografen für die Aufnahme von Kleidung, Unterwäsche und/oder Aktaufnahmen spezielle Wünsche bestehen, so müssen diese Kleidungsstücke vom Fotografen zur Verfügung gestellt werden. Das Model verpflichtet sich, sich für die genannten Foto-Arten für die gesamte Länge des Foto-Shootings Fotoshootings (längstens 8h) zur Verfügung zu stellen. Für Akt- bzw. Kleidungsaufnahmen werden die entsprechenden Kleidungsstücke vom Model zum Shooting mitgebracht sofern keine Sonderwünsche (s.o.) bestehen. Für die gepflegte Erscheinung zum Shooting ist das Model gegenüber dem Fotografen verpflichtet.
Als Ort des Shootings wird festgelegt: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
=== § 3 Nutzung der Fotografien / des Aufnahmematerials ===
Das Model ist darüber informiert worden, dass daß für eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen eine sogenannte Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist und erklärt sich hiermit unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen, auch für Werbezwecke jeder Art, Datenträger und sonstige Speichermedien, einverstanden. Der Fotograf ist alleiniger Urheber.
Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag, Provider, Webmaster).
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren. (Art. 24 §1 URG)
Das Model darf Aufnahmen, die ihm missfallenmißfallen, im Nachhinein von dieser Regelung ausschließen. Dies bedarf der nachträglichen schriftlichen Erklärung. In diesem Fall ist der Fotograf verpflichtet, die digitalen Daten unwiederbringlich zu löschen bzw. analoges Aufnahmematerial in geeigneter Form zu vernichten. Die Gründe für die Ablehnung sind zu nennen.
Die pauschale Ablehnung '''aller''' Bilder ist nur möglich, wenn die Aufnahmen nicht dem anerkannten Stand der Technik entsprechen.

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