Versicherungsformen Schweiz

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Versicherungsformen Schweiz

Velovignette

In der Schweiz existiert eine sogenannte Velovignette. Dies ist eine Fahrradversicherung (Haftpflicht) für Schäden an Dritten, die bis 2 Mio. Franken abgedeckt ist. Die Benutzung der Vignette ist obligatorisch.

Die Vignette kostet ab 5 Franken und gilt für ein Jahr. Der Preis ist abhängig vom Laden, indem man sie kauft. d.h. sie kann bis zu 7.-SFr kosten, ohne daß irgendwelche Zusatzleistungen beinhaltet sind. Versicherungen mÖchten immer gern eine Zusatzversicherung verkaufen, die dann schnell 20 Franken kostet. Kinder bis 6 oder 8 Jahren benÖtigen keine Vignette.

Für das Fahrradfahren ohne gültige Velovignette muß eine Buße von 40 Franken gezahlt werden. Die Velovignette ist keine Versicherung gegen Diebstahl.

Streift ein Velofahrer beispielsweise versehentlich ein Auto und beschädigt den Lack, so bezahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden. Viel gravierender sind aber Fälle, bei denen Personen zu Schaden kommen, etwa wenn ein Fussgänger angefahren und dabei schwer verletzt oder gar invalid wird. Ohne gültige Velovignette müsste der Fahrradfahrer für den Schaden, den er verursacht hat, selbst gerade stehen. Zwar übernimmt in einem solchen Fall vorerst der Nationale Garantiefonds die Kosten. Dieser finanziert sich aus den obligatorischen Abgaben der Motorfahrzeugversicherungen. Er wird die Kosten aber vom unfallverursachenden Velofahrer zurückfordern. Das mögliche Schadensausmass bei Fahrradunfällen sollte nicht unterschätzt werden: Verletzt sich eine Person und bleibt dadurch arbeitsunfähig, kÖnnen die Kosten schnell in die Hundertausende gehen.
Welche Versicherungsgesellschaft hinter einer Vignette steckt, verrät ein Code auf dem Kleber. Die Website der Vereinigung der Strassenverkehrsämter gibt Aufschluss darüber, wie dieser entschlüsselt wird.

Quelle: Winterthur-Versicherungen


Die minimale Deckungshöhe beträgt seit 1. Januar 2005 2 Millionen CHF (500'000 CHF bis Ende 2004).

Die Preise für die Vignette variieren. Velovignetten werden in der Schweiz via Kantone, Verbände oder Grossverteiler abgegeben. Diese schliessen jeweils mit einer Privathaftpflichtversicherungsgesellschaft einen Kollektivvertrag für die Velohaftpflicht ab. Damit lassen sich die Preisunterschiede erklären.

Gesetzliche Verordnung: Ab Art. 34: [www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.31.de.pdf www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.31.de.pdf]

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV führt keine Statistik über die SchadenhÖhe in der Velohaftpflicht. Auch das Bundesamt für Privatversicherungen verfügt nicht über diese Zahlen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung führt Statistiken zu Fahrradunfällen: www.bfu.ch Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband


Kinder, die mit ihrem Rad die Straße benutzen, müssen eine Velovignette haben. Auf die Straße dürfen Kinder ab Schulalter, sind dann also ungefähr 7 Jahre alt.

Für Urlauber wird die Vignette empfohlen, da sie Haftpflichtschäden mit dem Rad abdeckt und recht günstig ist. Zwingend vorgeschrieben ist sie nicht. Wenn man als Urlauber ohne Vignette fährt, sollte man eine Privathaftpflichtversicherung haben, die auch Fahrradunfälle im Ausland abdeckt. Die "Vignette" (velo-assistance) für 20.-SFr enthält bei der Generali zusätzlich zur Haftpflicht Unfallkasko bis 1000.-SFr (100.-SFr Selbstbehalt), Rechtsschutz bis 50000.-SFr, Todesfallkapital 3000.-SFr, Transport ins Krankenhaus unbeschränkt, Erstattung der Rückfahrkosten zum Wohnort 200.-SFr (Schweiz) 500.-SFr (Ausland), Kostenvorschuß für Krankenhausaufenthalt im Ausland 5000.-SFr. All das Aufgezählte ist meist schon über andere Versicherungen gedeckt.