Versicherungsformen Schweiz

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<a href="http://www.fahrradmonteur.de/pixel/velovignette-2006.jpg" target="_blank"><img src="http://www.fahrradmonteur.de/pixel/velovignette-2006-200.jpg" width="200" height="96" alt="Velovignette 2006" align="right"></a>
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[[Datei:Velovignette.jpg|thumb|Velovignette]]
<p>In der Schweiz existiert eine sogenannte <strong>Velovignette</strong>. Dies ist eine Fahrradversicherung (Haftpflicht) f&uuml;r Sch&auml;den an Dritten, die bis 2 Mio. Franken abgedeckt ist. Die Benutzung der Vignette ist obligatorisch.</p>
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In der Schweiz existiert eine sogenannte <strong>Velovignette</strong>. Dies ist eine Fahrradversicherung (Haftpflicht) f&uuml;r Sch&auml;den an Dritten, die bis 2 Mio. Franken abgedeckt ist. Die Benutzung der Vignette ist obligatorisch.
<p>Die Vignette kostet ab 5 Franken und gilt f&uuml;r ein Jahr. Der Preis ist abh&auml;ngig vom Laden, indem man sie kauft. d.h. sie kann bis zu 7.-SFr kosten, ohne da&szlig; irgendwelche Zusatzleistungen beinhaltet sind. Versicherungen m&Ouml;chten immer gern eine Zusatzversicherung verkaufen, die dann schnell 20 Franken kostet. Kinder bis 6 oder 8 Jahren ben&Ouml;tigen keine Vignette.</p>
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<p>F&uuml;r das Fahrradfahren ohne g&uuml;ltige Velovignette mu&szlig; eine Bu&szlig;e von 40 Franken gezahlt werden. Die Velovignette ist keine Versicherung gegen Diebstahl.</p>
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Die Vignette kostet ab 5 Franken und gilt für ein Jahr. Der Preis ist abhängig vom Laden, indem man sie kauft. d.h. sie kann bis zu 7.-SFr kosten, ohne da&szlig; irgendwelche Zusatzleistungen beinhaltet sind. Versicherungen m&Ouml;chten immer gern eine Zusatzversicherung verkaufen, die dann schnell 20 Franken kostet. Kinder bis 6 oder 8 Jahren ben&Ouml;tigen keine Vignette.
<a href="http://www.fahrradmonteur.de/pixel/velovignette-2005.jpg" target="_blank"><img src="http://www.fahrradmonteur.de/pixel/velovignette-2005-200.jpg" width="200" height="141" alt="Velovignette am Fahrradschutzblech - Quelle: Winterthur-Versicherungen" align="right"></a>
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<p><em>Streift ein Velofahrer beispielsweise versehentlich ein Auto und besch&auml;digt den Lack, so bezahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden. Viel gravierender sind aber F&auml;lle, bei denen Personen zu Schaden kommen, etwa wenn ein Fussg&auml;nger angefahren und dabei schwer verletzt oder gar invalid wird. Ohne g&uuml;ltige Velovignette m&uuml;sste der Fahrradfahrer f&uuml;r den Schaden, den er verursacht hat, selbst gerade stehen. Zwar &uuml;bernimmt in einem solchen Fall vorerst der Nationale Garantiefonds die Kosten. Dieser finanziert sich aus den obligatorischen Abgaben der Motorfahrzeugversicherungen. Er wird die Kosten aber vom unfallverursachenden Velofahrer zur&uuml;ckfordern. Das m&Ouml;gliche Schadensausmass bei Fahrradunf&auml;llen sollte nicht untersch&auml;tzt werden: Verletzt sich eine Person und bleibt dadurch arbeitsunf&auml;hig, k&Ouml;nnen die Kosten schnell in die Hundertausende gehen.
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Für das Fahrradfahren ohne gültige Velovignette mu&szlig; eine Bu&szlig;e von 40 Franken gezahlt werden. Die Velovignette ist keine Versicherung gegen Diebstahl.
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<em>Streift ein Velofahrer beispielsweise versehentlich ein Auto und besch&auml;digt den Lack, so bezahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden. Viel gravierender sind aber F&auml;lle, bei denen Personen zu Schaden kommen, etwa wenn ein Fussg&auml;nger angefahren und dabei schwer verletzt oder gar invalid wird. Ohne g&uuml;ltige Velovignette m&uuml;sste der Fahrradfahrer f&uuml;r den Schaden, den er verursacht hat, selbst gerade stehen. Zwar &uuml;bernimmt in einem solchen Fall vorerst der Nationale Garantiefonds die Kosten. Dieser finanziert sich aus den obligatorischen Abgaben der Motorfahrzeugversicherungen. Er wird die Kosten aber vom unfallverursachenden Velofahrer zur&uuml;ckfordern. Das mögliche Schadensausmass bei Fahrradunf&auml;llen sollte nicht untersch&auml;tzt werden: Verletzt sich eine Person und bleibt dadurch arbeitsunf&auml;hig, k&Ouml;nnen die Kosten schnell in die Hundertausende gehen.
 
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Welche Versicherungsgesellschaft hinter einer Vignette steckt, verr&auml;t ein Code auf dem Kleber. Die Website der <a href="www.asa.ch/pdf/de_velovignette_05.pdf" target="_blank" class="ext">Vereinigung der Strassenverkehrs&auml;mter</a> gibt Aufschluss dar&uuml;ber, wie dieser entschl&uuml;sselt wird.
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Welche Versicherungsgesellschaft hinter einer Vignette steckt, verr&auml;t ein Code auf dem Kleber. Die Website der [http://www.asa.ch/pdf/de_velovignette_05.pdf Vereinigung der Strassenverkehrsämter] gibt Aufschluss darüber, wie dieser entschlüsselt wird.
</em><br>Quelle: <a href="http://www.winterthur-insurance.ch/home/abu/abu_info/abu_info_versicherungstipps/abu_info_versicherungstipps_velo.htm" target="_blank" class="ext">Winterthur-Versicherungen</a></p>
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</em><br>Quelle: [http://www.winterthur-insurance.ch/home/abu/abu_info/abu_info_versicherungstipps/abu_info_versicherungstipps_velo.htm Winterthur-Versicherungen]
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<p>Die minimale Deckungshöhe betr&auml;gt seit 1. Januar 2005 2&nbsp;Millionen&nbsp;CHF (500'000 CHF bis Ende 2004).</p>
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Die minimale Deckungshöhe beträgt seit 1. Januar 2005 2&nbsp;Millionen&nbsp;CHF (500'000 CHF bis Ende 2004).
<p>Die Preise f&uuml;r die Vignette variieren. Velovignetten werden in der Schweiz via Kantone, Verb&auml;nde oder Grossverteiler abgegeben. Diese schliessen jeweils mit einer Privathaftpflichtversicherungsgesellschaft einen Kollektivvertrag f&uuml;r die Velohaftpflicht ab. Damit lassen sich die Preisunterschiede erkl&auml;ren.</p>
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<p>Gesetzliche Verordnung: Ab Art. 34: <a href="www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.31.de.pdf" target="_blank" class="ext">www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.31.de.pdf</a></p>
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Die Preise für die Vignette variieren. Velovignetten werden in der Schweiz via Kantone, Verbände oder Grossverteiler abgegeben. Diese schliessen jeweils mit einer Privathaftpflichtversicherungsgesellschaft einen Kollektivvertrag für die Velohaftpflicht ab. Damit lassen sich die Preisunterschiede erkl&auml;ren.
<p>Der Schweizerische Versicherungsverband SVV f&uuml;hrt keine Statistik &uuml;ber die Schadenh&Ouml;he in der Velohaftpflicht. Auch das Bundesamt f&uuml;r Privatversicherungen verf&uuml;gt nicht &uuml;ber diese Zahlen. Die Beratungsstelle f&uuml;r Unfallverh&uuml;tung f&uuml;hrt Statistiken zu Fahrradunf&auml;llen: www.bfu.ch</p>
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</em>Quelle: <a href="http://www.svv.ch" target="_blank" class="ext">Schweizerischer Versicherungsverband</a><br>
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Gesetzliche Verordnung: Ab Art. 34: [www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.31.de.pdf www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.31.de.pdf]
Weitere Informationen: <a href="VeloNr-NZZ[1].pdf" target="_blank" class="ext">Artikel in der NZZ</a> vom 20. Okt. 2006
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Der Schweizerische Versicherungsverband SVV f&uuml;hrt keine Statistik &uuml;ber die Schadenhöhe in der Velohaftpflicht. Auch das Bundesamt f&uuml;r Privatversicherungen verf&uuml;gt nicht &uuml;ber diese Zahlen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung führt Statistiken zu Fahrradunfällen: www.bfu.ch
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</em>Quelle: [http://www.svv.ch Schweizerischer Versicherungsverband]<br>
 
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<p>Kinder, die mit ihrem Rad die Stra&szlig;e benutzen, m&uuml;ssen eine Velovignette haben. Auf die Stra&szlig;e d&uuml;rfen Kinder ab Schulalter, sind dann also ungef&auml;hr 7 Jahre alt.</p>
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<p>F&uuml;r Urlauber wird die Vignette empfohlen, da sie Haftpflichtsch&auml;den mit dem Rad abdeckt und recht g&uuml;nstig ist. Zwingend vorgeschrieben ist sie nicht. Wenn man als Urlauber ohne Vignette f&auml;hrt, sollte man eine Privathaftpflichtversicherung haben, die auch Fahrradunf&auml;lle im Ausland abdeckt.</p>
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Kinder, die mit ihrem Rad die Straße benutzen, müssen eine Velovignette haben. Auf die Stra&szlig;e d&uuml;rfen Kinder ab Schulalter, sind dann also ungef&auml;hr 7 Jahre alt.
<p>Die "Vignette" (velo-assistance) f&uuml;r 20.-SFr enth&auml;lt bei der Generali zus&auml;tzlich zur Haftpflicht Unfallkasko bis 1000.-SFr (100.-SFr Selbstbehalt), Rechtsschutz bis 50000.-SFr, Todesfallkapital 3000.-SFr, Transport ins Krankenhaus unbeschr&auml;nkt, Erstattung der R&uuml;ckfahrkosten zum Wohnort 200.-SFr (Schweiz) 500.-SFr (Ausland), Kostenvorschu&szlig; f&uuml;r Krankenhausaufenthalt im Ausland 5000.-SFr. All das Aufgez&auml;hlte ist meist schon &uuml;ber andere Versicherungen gedeckt.</p>
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F&uuml;r Urlauber wird die Vignette empfohlen, da sie Haftpflichtsch&auml;den mit dem Rad abdeckt und recht g&uuml;nstig ist. Zwingend vorgeschrieben ist sie nicht. Wenn man als Urlauber ohne Vignette f&auml;hrt, sollte man eine Privathaftpflichtversicherung haben, die auch Fahrradunf&auml;lle im Ausland abdeckt.
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Die "Vignette" (velo-assistance) f&uuml;r 20.-SFr enth&auml;lt bei der Generali zus&auml;tzlich zur Haftpflicht Unfallkasko bis 1000.-SFr (100.-SFr Selbstbehalt), Rechtsschutz bis 50000.-SFr, Todesfallkapital 3000.-SFr, Transport ins Krankenhaus unbeschr&auml;nkt, Erstattung der R&uuml;ckfahrkosten zum Wohnort 200.-SFr (Schweiz) 500.-SFr (Ausland), Kostenvorschu&szlig; f&uuml;r Krankenhausaufenthalt im Ausland 5000.-SFr. All das Aufgez&auml;hlte ist meist schon &uuml;ber andere Versicherungen gedeckt.
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Die Velovignette, offiziell Fahrradkennzeichen oder Fahrradnummer, war bis zum 31. Dezember 2011 eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Velos in der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein.
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Die Velovignette war ein kleiner Aufkleber (Vignette), welcher jährlich neu gelöst werden musste und am Velo angebracht wurde. Der Aufkleber beinhaltete eine eindeutige Nummer sowie das Gültigkeitsjahr. Die Gültigkeitsdauer reichte vom 1. Januar des Ausgabejahrs bis zum 31. Mai des darauf folgenden Jahres. Die Velovignette in der letzten Form existiert seit 1990, vorher bestand die Velonummer aus einer Aluminiumplatte, die ans Velo geschraubt wurde. 2010 beschloss das Parlament die Abschaffung der Velovignette per 1. Januar 2012.[1] 2011 musste somit zum letzten Mal eine solche am Fahrrad angebracht werden.
  
 
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Aktuelle Version vom 26. Juni 2014, 13:12 Uhr

Versicherungsformen Schweiz

Velovignette

In der Schweiz existiert eine sogenannte Velovignette. Dies ist eine Fahrradversicherung (Haftpflicht) für Schäden an Dritten, die bis 2 Mio. Franken abgedeckt ist. Die Benutzung der Vignette ist obligatorisch.

Die Vignette kostet ab 5 Franken und gilt für ein Jahr. Der Preis ist abhängig vom Laden, indem man sie kauft. d.h. sie kann bis zu 7.-SFr kosten, ohne daß irgendwelche Zusatzleistungen beinhaltet sind. Versicherungen mÖchten immer gern eine Zusatzversicherung verkaufen, die dann schnell 20 Franken kostet. Kinder bis 6 oder 8 Jahren benÖtigen keine Vignette.

Für das Fahrradfahren ohne gültige Velovignette muß eine Buße von 40 Franken gezahlt werden. Die Velovignette ist keine Versicherung gegen Diebstahl.

Streift ein Velofahrer beispielsweise versehentlich ein Auto und beschädigt den Lack, so bezahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden. Viel gravierender sind aber Fälle, bei denen Personen zu Schaden kommen, etwa wenn ein Fussgänger angefahren und dabei schwer verletzt oder gar invalid wird. Ohne gültige Velovignette müsste der Fahrradfahrer für den Schaden, den er verursacht hat, selbst gerade stehen. Zwar übernimmt in einem solchen Fall vorerst der Nationale Garantiefonds die Kosten. Dieser finanziert sich aus den obligatorischen Abgaben der Motorfahrzeugversicherungen. Er wird die Kosten aber vom unfallverursachenden Velofahrer zurückfordern. Das mögliche Schadensausmass bei Fahrradunfällen sollte nicht unterschätzt werden: Verletzt sich eine Person und bleibt dadurch arbeitsunfähig, kÖnnen die Kosten schnell in die Hundertausende gehen.
Welche Versicherungsgesellschaft hinter einer Vignette steckt, verrät ein Code auf dem Kleber. Die Website der Vereinigung der Strassenverkehrsämter gibt Aufschluss darüber, wie dieser entschlüsselt wird.

Quelle: Winterthur-Versicherungen


Die minimale Deckungshöhe beträgt seit 1. Januar 2005 2 Millionen CHF (500'000 CHF bis Ende 2004).

Die Preise für die Vignette variieren. Velovignetten werden in der Schweiz via Kantone, Verbände oder Grossverteiler abgegeben. Diese schliessen jeweils mit einer Privathaftpflichtversicherungsgesellschaft einen Kollektivvertrag für die Velohaftpflicht ab. Damit lassen sich die Preisunterschiede erklären.

Gesetzliche Verordnung: Ab Art. 34: [www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.31.de.pdf www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.31.de.pdf]

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV führt keine Statistik über die Schadenhöhe in der Velohaftpflicht. Auch das Bundesamt für Privatversicherungen verfügt nicht über diese Zahlen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung führt Statistiken zu Fahrradunfällen: www.bfu.ch Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband


Kinder, die mit ihrem Rad die Straße benutzen, müssen eine Velovignette haben. Auf die Straße dürfen Kinder ab Schulalter, sind dann also ungefähr 7 Jahre alt.

Für Urlauber wird die Vignette empfohlen, da sie Haftpflichtschäden mit dem Rad abdeckt und recht günstig ist. Zwingend vorgeschrieben ist sie nicht. Wenn man als Urlauber ohne Vignette fährt, sollte man eine Privathaftpflichtversicherung haben, die auch Fahrradunfälle im Ausland abdeckt.

Die "Vignette" (velo-assistance) für 20.-SFr enthält bei der Generali zusätzlich zur Haftpflicht Unfallkasko bis 1000.-SFr (100.-SFr Selbstbehalt), Rechtsschutz bis 50000.-SFr, Todesfallkapital 3000.-SFr, Transport ins Krankenhaus unbeschränkt, Erstattung der Rückfahrkosten zum Wohnort 200.-SFr (Schweiz) 500.-SFr (Ausland), Kostenvorschuß für Krankenhausaufenthalt im Ausland 5000.-SFr. All das Aufgezählte ist meist schon über andere Versicherungen gedeckt.

Die Velovignette, offiziell Fahrradkennzeichen oder Fahrradnummer, war bis zum 31. Dezember 2011 eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Velos in der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Velovignette war ein kleiner Aufkleber (Vignette), welcher jährlich neu gelöst werden musste und am Velo angebracht wurde. Der Aufkleber beinhaltete eine eindeutige Nummer sowie das Gültigkeitsjahr. Die Gültigkeitsdauer reichte vom 1. Januar des Ausgabejahrs bis zum 31. Mai des darauf folgenden Jahres. Die Velovignette in der letzten Form existiert seit 1990, vorher bestand die Velonummer aus einer Aluminiumplatte, die ans Velo geschraubt wurde. 2010 beschloss das Parlament die Abschaffung der Velovignette per 1. Januar 2012.[1] 2011 musste somit zum letzten Mal eine solche am Fahrrad angebracht werden.