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<div class="editbutton" style="text-align:left; ">[[Fahrradversicherung#oben|« zurück nach oben »]]<br></div>
[[FileDatei:velovignetteVelovignette.jpg|thumb|Velovignette]][[Datei:Velovignette-20062007-foto.jpg|thumb|Velovignette 2006am Fahrrad]]In der Schweiz existiert eine sogenannte <strong>Velovignette</strong>. Dies ist eine Fahrradversicherung (Haftpflicht) für Schäden an Dritten, die bis 2 Mio. Franken abgedeckt ist. Die Benutzung der Vignette ist obligatorisch.
Die Vignette kostet ab 5 Franken und gilt für ein Jahr. Der Preis ist abhängig vom Laden, indem man sie kauft. d.h. sie kann bis zu 7.-SFr kosten, ohne daß irgendwelche Zusatzleistungen beinhaltet sind. Versicherungen mÖchten immer gern eine Zusatzversicherung verkaufen, die dann schnell 20 Franken kostet. Kinder bis 6 oder 8 Jahren benÖtigen keine Vignette.
Für das Fahrradfahren ohne gültige Velovignette muß eine Buße von 40 Franken gezahlt werden. Die Velovignette ist keine Versicherung gegen Diebstahl.
[[File:velovignette-2005.jpg|thumb|Velovignette am Fahrradschutzblech - Quelle: Winterthur-Versicherungen]]
<em>Streift ein Velofahrer beispielsweise versehentlich ein Auto und beschädigt den Lack, so bezahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden. Viel gravierender sind aber Fälle, bei denen Personen zu Schaden kommen, etwa wenn ein Fussgänger angefahren und dabei schwer verletzt oder gar invalid wird. Ohne gültige Velovignette müsste der Fahrradfahrer für den Schaden, den er verursacht hat, selbst gerade stehen. Zwar übernimmt in einem solchen Fall vorerst der Nationale Garantiefonds die Kosten. Dieser finanziert sich aus den obligatorischen Abgaben der Motorfahrzeugversicherungen. Er wird die Kosten aber vom unfallverursachenden Velofahrer zurückfordern. Das mögliche Schadensausmass bei Fahrradunfällen sollte nicht unterschätzt werden: Verletzt sich eine Person und bleibt dadurch arbeitsunfähig, kÖnnen die Kosten schnell in die Hundertausende gehen.