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<div class="editbutton" style="text-align:left; ">[[Fahrradversicherung#oben|« zurück nach oben »]]<br></div>
<a href="http[[File://www.fahrradmonteur.de/pixel/velovignette-2006.jpg" target="_blank"><img src="http://www.fahrradmonteur.de/pixel/velovignette-2006-200.jpg" width="200" height="96" alt="|thumb|Velovignette 2006" align="right"></a>]]<p>In der Schweiz existiert eine sogenannte <strong>Velovignette</strong>. Dies ist eine Fahrradversicherung (Haftpflicht) f&uuml;r Sch&auml;den an Dritten, die bis 2 Mio. Franken abgedeckt ist. Die Benutzung der Vignette ist obligatorisch.</p><p>Die Vignette kostet ab 5 Franken und gilt f&uuml;r ein Jahr. Der Preis ist abh&auml;ngig vom Laden, indem man sie kauft. d.h. sie kann bis zu 7.-SFr kosten, ohne da&szlig; irgendwelche Zusatzleistungen beinhaltet sind. Versicherungen m&Ouml;chten immer gern eine Zusatzversicherung verkaufen, die dann schnell 20 Franken kostet. Kinder bis 6 oder 8 Jahren ben&Ouml;tigen keine Vignette.</p><p>F&uuml;r das Fahrradfahren ohne g&uuml;ltige Velovignette mu&szlig; eine Bu&szlig;e von 40 Franken gezahlt werden. Die Velovignette ist keine Versicherung gegen Diebstahl.</p><a href="http://www.fahrradmonteur.de/pixel/velovignette-2005.jpg" target="_blank"><img src="http[[File://www.fahrradmonteur.de/pixel/velovignette-2005-200.jpg" width="200" height="141" alt="|thumb|Velovignette am Fahrradschutzblech - Quelle: Winterthur-Versicherungen" align="right"></a>]] <p><em>Streift ein Velofahrer beispielsweise versehentlich ein Auto und besch&auml;digt den Lack, so bezahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden. Viel gravierender sind aber F&auml;lle, bei denen Personen zu Schaden kommen, etwa wenn ein Fussg&auml;nger angefahren und dabei schwer verletzt oder gar invalid wird. Ohne g&uuml;ltige Velovignette m&uuml;sste der Fahrradfahrer f&uuml;r den Schaden, den er verursacht hat, selbst gerade stehen. Zwar &uuml;bernimmt in einem solchen Fall vorerst der Nationale Garantiefonds die Kosten. Dieser finanziert sich aus den obligatorischen Abgaben der Motorfahrzeugversicherungen. Er wird die Kosten aber vom unfallverursachenden Velofahrer zur&uuml;ckfordern. Das m&Ouml;gliche mögliche Schadensausmass bei Fahrradunf&auml;llen sollte nicht untersch&auml;tzt werden: Verletzt sich eine Person und bleibt dadurch arbeitsunf&auml;hig, k&Ouml;nnen die Kosten schnell in die Hundertausende gehen.
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Welche Versicherungsgesellschaft hinter einer Vignette steckt, verr&auml;t ein Code auf dem Kleber. Die Website der <a href="www.asa.ch/pdf/de_velovignette_05.pdf" target="_blank" class="ext">Vereinigung der Strassenverkehrs&auml;mter</a> gibt Aufschluss dar&uuml;ber, wie dieser entschl&uuml;sselt wird.
</em><br>Quelle: <a href="[http://www.winterthur-insurance.ch/home/abu/abu_info/abu_info_versicherungstipps/abu_info_versicherungstipps_velo.htm" target="_blank" class="ext">Winterthur-Versicherungen</a></p>]
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<p>Die minimale Deckungshöhe betr&auml;gt seit 1. Januar 2005 2&nbsp;Millionen&nbsp;CHF (500'000 CHF bis Ende 2004).</p><p>Die Preise f&uuml;r die Vignette variieren. Velovignetten werden in der Schweiz via Kantone, Verb&auml;nde oder Grossverteiler abgegeben. Diese schliessen jeweils mit einer Privathaftpflichtversicherungsgesellschaft einen Kollektivvertrag f&uuml;r die Velohaftpflicht ab. Damit lassen sich die Preisunterschiede erkl&auml;ren.</p><p>Gesetzliche Verordnung: Ab Art. 34: <a href="[www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.31.de.pdf" target="_blank" class="ext">www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.31.de.pdf</a></p>] <p>Der Schweizerische Versicherungsverband SVV f&uuml;hrt keine Statistik &uuml;ber die Schadenh&Ouml;he in der Velohaftpflicht. Auch das Bundesamt f&uuml;r Privatversicherungen verf&uuml;gt nicht &uuml;ber diese Zahlen. Die Beratungsstelle f&uuml;r Unfallverh&uuml;tung f&uuml;hrt Statistiken zu Fahrradunf&auml;llen: www.bfu.ch</p>
</em>Quelle: <a href="http://www.svv.ch" target="_blank" class="ext">Schweizerischer Versicherungsverband</a><br>
Weitere Informationen: <a href="VeloNr-NZZ[1].pdf" target="_blank" class="ext">Artikel in der NZZ</a> vom 20. Okt. 2006
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<p>Kinder, die mit ihrem Rad die Stra&szlig;e benutzen, m&uuml;ssen eine Velovignette haben. Auf die Stra&szlig;e d&uuml;rfen Kinder ab Schulalter, sind dann also ungef&auml;hr 7 Jahre alt.</p><p>F&uuml;r Urlauber wird die Vignette empfohlen, da sie Haftpflichtsch&auml;den mit dem Rad abdeckt und recht g&uuml;nstig ist. Zwingend vorgeschrieben ist sie nicht. Wenn man als Urlauber ohne Vignette f&auml;hrt, sollte man eine Privathaftpflichtversicherung haben, die auch Fahrradunf&auml;lle im Ausland abdeckt.</p><p>Die "Vignette" (velo-assistance) f&uuml;r 20.-SFr enth&auml;lt bei der Generali zus&auml;tzlich zur Haftpflicht Unfallkasko bis 1000.-SFr (100.-SFr Selbstbehalt), Rechtsschutz bis 50000.-SFr, Todesfallkapital 3000.-SFr, Transport ins Krankenhaus unbeschr&auml;nkt, Erstattung der R&uuml;ckfahrkosten zum Wohnort 200.-SFr (Schweiz) 500.-SFr (Ausland), Kostenvorschu&szlig; f&uuml;r Krankenhausaufenthalt im Ausland 5000.-SFr. All das Aufgez&auml;hlte ist meist schon &uuml;ber andere Versicherungen gedeckt.</p>
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