Versicherungsformen Schweiz
Aus Fahrradmonteur
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In der Schweiz existiert eine sogenannte <strong>Velovignette</strong>. Dies ist eine Fahrradversicherung (Haftpflicht) für Schäden an Dritten, die bis 2 Mio. Franken abgedeckt ist. Die Benutzung der Vignette ist obligatorisch. | In der Schweiz existiert eine sogenannte <strong>Velovignette</strong>. Dies ist eine Fahrradversicherung (Haftpflicht) für Schäden an Dritten, die bis 2 Mio. Franken abgedeckt ist. Die Benutzung der Vignette ist obligatorisch. | ||
− | Die Vignette kostet ab 5 Franken und gilt | + | Die Vignette kostet ab 5 Franken und gilt für ein Jahr. Der Preis ist abhängig vom Laden, indem man sie kauft. d.h. sie kann bis zu 7.-SFr kosten, ohne daß irgendwelche Zusatzleistungen beinhaltet sind. Versicherungen mÖchten immer gern eine Zusatzversicherung verkaufen, die dann schnell 20 Franken kostet. Kinder bis 6 oder 8 Jahren benÖtigen keine Vignette. |
Für das Fahrradfahren ohne gültige Velovignette muß eine Buße von 40 Franken gezahlt werden. Die Velovignette ist keine Versicherung gegen Diebstahl. | Für das Fahrradfahren ohne gültige Velovignette muß eine Buße von 40 Franken gezahlt werden. Die Velovignette ist keine Versicherung gegen Diebstahl. | ||
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Welche Versicherungsgesellschaft hinter einer Vignette steckt, verrät ein Code auf dem Kleber. Die Website der [http://www.asa.ch/pdf/de_velovignette_05.pdf Vereinigung der Strassenverkehrsämter] gibt Aufschluss darüber, wie dieser entschlüsselt wird. | Welche Versicherungsgesellschaft hinter einer Vignette steckt, verrät ein Code auf dem Kleber. Die Website der [http://www.asa.ch/pdf/de_velovignette_05.pdf Vereinigung der Strassenverkehrsämter] gibt Aufschluss darüber, wie dieser entschlüsselt wird. | ||
</em><br>Quelle: [http://www.winterthur-insurance.ch/home/abu/abu_info/abu_info_versicherungstipps/abu_info_versicherungstipps_velo.htm Winterthur-Versicherungen] | </em><br>Quelle: [http://www.winterthur-insurance.ch/home/abu/abu_info/abu_info_versicherungstipps/abu_info_versicherungstipps_velo.htm Winterthur-Versicherungen] | ||
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Die minimale Deckungshöhe beträgt seit 1. Januar 2005 2 Millionen CHF (500'000 CHF bis Ende 2004). | Die minimale Deckungshöhe beträgt seit 1. Januar 2005 2 Millionen CHF (500'000 CHF bis Ende 2004). | ||
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Gesetzliche Verordnung: Ab Art. 34: [www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.31.de.pdf www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.31.de.pdf] | Gesetzliche Verordnung: Ab Art. 34: [www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.31.de.pdf www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.31.de.pdf] | ||
− | Der Schweizerische Versicherungsverband SVV führt keine Statistik über die | + | Der Schweizerische Versicherungsverband SVV führt keine Statistik über die SchadenhÖhe in der Velohaftpflicht. Auch das Bundesamt für Privatversicherungen verfügt nicht über diese Zahlen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung führt Statistiken zu Fahrradunfällen: www.bfu.ch |
</em>Quelle: [http://www.svv.ch Schweizerischer Versicherungsverband]<br> | </em>Quelle: [http://www.svv.ch Schweizerischer Versicherungsverband]<br> | ||
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Die "Vignette" (velo-assistance) für 20.-SFr enthält bei der Generali zusätzlich zur Haftpflicht Unfallkasko bis 1000.-SFr (100.-SFr Selbstbehalt), Rechtsschutz bis 50000.-SFr, Todesfallkapital 3000.-SFr, Transport ins Krankenhaus unbeschränkt, Erstattung der Rückfahrkosten zum Wohnort 200.-SFr (Schweiz) 500.-SFr (Ausland), Kostenvorschuß für Krankenhausaufenthalt im Ausland 5000.-SFr. All das Aufgezählte ist meist schon über andere Versicherungen gedeckt. | Die "Vignette" (velo-assistance) für 20.-SFr enthält bei der Generali zusätzlich zur Haftpflicht Unfallkasko bis 1000.-SFr (100.-SFr Selbstbehalt), Rechtsschutz bis 50000.-SFr, Todesfallkapital 3000.-SFr, Transport ins Krankenhaus unbeschränkt, Erstattung der Rückfahrkosten zum Wohnort 200.-SFr (Schweiz) 500.-SFr (Ausland), Kostenvorschuß für Krankenhausaufenthalt im Ausland 5000.-SFr. All das Aufgezählte ist meist schon über andere Versicherungen gedeckt. | ||
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