Änderungen

Aus Fahrradmonteur
Zur Navigation springenZur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Der Diebstahl von Fahrrädern ist häufig durch die Hausratsversicherung gedeckt, jedoch ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen sehr zu empfehlen.
* Die Entscädigung Entschädigung ist meist auf max. 5% der Versicherungssumme begrenzt. Bei gleichzeitigem Diebstahl mehrerer Fahrräder werden diese als eine Einheit betrachtet.
* Die Versicherung gilt nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr uneingeschränkt. Manchmal sind Fahrten, die vor 22 Uhr begonnen haben, ebenfalls versichert (Kino, Kneipe) - im Zweifelsfall muß hier das Kleingedruckte gelesen werden.
* Vandalismus ist nicht versichert, also werden demolierte, aber aufgefundene Fahrräder, nicht entschädigt.
Anonymer Benutzer

Navigationsmenü