Rahmenlehrplan

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(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004)
 
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004)
  
<p>Der Rahmenlehrplan baut grunds&auml;tzlich auf dem Hauptschulabschlu&szlig; auf und beschreibt Mindestanforderungen.</p>
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<p>Der Rahmenlehrplan baut grunds&auml;tzlich auf dem Hauptschulabschluss; auf und beschreibt Mindestanforderungen.</p>
<p>Der vorliegende Rahmenlehrplan f&uuml;r die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin ist mit der Verordnung &uuml;ber die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur / zur fahrradmonteurin vom 18.05.2004 (BGBl. I S. 993) abgestimmt.</p>
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<p>Der vorliegende Rahmenlehrplan f&uuml;r die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin ist mit der Verordnung &uuml;ber die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur / zur Fahrradmonteurin vom 18.05.2004 (BGBl. I S. 993) abgestimmt.</p>
 
<p>Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des ersten Ausbildungsjahres mit dem Rahmenlehrplan f&uuml;r den Ausbildungsberuf "Zweiradmechaniker/Zweiradmechanikerin" &uuml;berein.</p>
 
<p>Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des ersten Ausbildungsjahres mit dem Rahmenlehrplan f&uuml;r den Ausbildungsberuf "Zweiradmechaniker/Zweiradmechanikerin" &uuml;berein.</p>
 
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Version vom 9. Oktober 2018, 13:26 Uhr

Rahmenlehrplan



für den Ausbildungsberuf

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004)

Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss; auf und beschreibt Mindestanforderungen.

Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur / zur Fahrradmonteurin vom 18.05.2004 (BGBl. I S. 993) abgestimmt.

Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des ersten Ausbildungsjahres mit dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Zweiradmechaniker/Zweiradmechanikerin" überein.