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<div class="editbutton" style="text-align:left; ">[[Fahrradversicherung#oben|« zurück nach oben »]]<br></div>
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Der Diebstahl von Fahrrädern ist häufig durch die Hausratsversicherung gedeckt, jedoch ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen sehr zu empfehlen.
* Die Entschädigung ist meist auf max. 5% der Versicherungssumme begrenzt. Bei gleichzeitigem Diebstahl mehrerer Fahrräder werden diese als eine Einheit betrachtet.
* Vandalismus ist nicht versichert, also werden demolierte, aber aufgefundene Fahrräder, nicht entschädigt.
* Die Inanspruchnahme der Versicherung gibt dieser die Möglichkeit, den Vertrag anschließend zu kündigen.
* Handys sind üblicherweise nicht versichert, siehe [[Touren#Handy_am_Fahrrad|Handy_am_Fahrrad]]
Es gibt bundesweit nur noch sehr wenige reine Fahrradversicherungen, da die Inanspruchnahmen häufig das entsprechende Prämienaufkommen übertrafen, d.&nbsp;h. die Versicherungen Verluste erlitten. Dazu trugen auch vorgetäuschte Diebstähle möglicherweise nicht unwesentlich bei. Daß keine Versicherung lange mit Verlusten arbeitet, dürfte klar sein.

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