Reflektor: Unterschied zwischen den Versionen

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''Reflektoren'' werden mit den meisten Fahrrädern ausgeliefert, um zum einen der [[StVO]] genüge zu tun und zum anderen mit der Absicht, das Fahrrad sichtbarer zu machen, wenn es durch das Licht eines anderen Fahrzeugs angestrahlt wird.
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'''Reflektoren''' werden mit vielen Fahrrädern ausgeliefert, um zum einen der [[StVZO]] genüge zu tun. Aber der eigentliche Sinn ist es, das Fahrrad sichtbarer zu machen, wenn es durch das Licht eines anderen Fahrzeugs angestrahlt wird. Es gibt auch moderne Reflektoren, die leuchten, wenn sie nur indirekt angestrahlt werden.
  
Reflektoren alleine sind für diesen Zweck aber nicht ausreichend. Jedes Fahrrad, das bei Dunkelheit bewegt wird, sollte noch ein Frontlicht haben. Das ist nicht nur Gesetz, sondern auch gesunder Menschenverstand.
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Bei manchen Radlern sind diese Reflektoren unbeliebt, sie sind wohl nicht "cool" genug. Vor allem an MTB und BMX sind deshalb meist keine Reflektoren zu sehen. Allein die Anfang der 90er Jahre eingeführte Vorschrift ist offenbar nicht ausreichend, um zu überzeugen. Hier sind die Hersteller gefordert, schicke Lösungen zu entwickeln, die beim jugendlichen Publikum nicht sofort auf Ablehnung stoßen.
 
 
Rückwärts gerichtete  Reflektoren sind natürlich auch sehr nützlich, da von hinten ankommende Fahrzeuge, die seitlichen Reflektoren nicht erstrahlen lassen und so eine Kollision fast unvermeidlich ist.
 
  
 
;Bestimmungen für Reflektoren in Deutschland gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html StVZO § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern]:
 
;Bestimmungen für Reflektoren in Deutschland gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html StVZO § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern]:
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## ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
 
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: kenntlich gemacht sein.
 
: kenntlich gemacht sein.
Da sich die Rückleuchte nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindeten darf, gilt für kombinierte Rücklampen mit Reflektor die Höhe von 250 bis 600 mm.
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Da sich die Rückleuchte nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindeten darf, gilt für kombinierte Rücklampen mit Reflektor die Höhe von 250 bis 600 mm. Die Markierung mit Z ist auf den neuesten Rückstrahlern und Kombigeräten nicht mehr immer anzutreffen.
  
 
[[Sheldon Brown]] meint, dass es wohl eine langandauernde Verschwörung der Fahrradhersteller geben muss, dass Reflektoren alleine ausreichen, um ein Fahrrad bei Nacht zu bewegen. Das scheint der Furcht entsprungen zu sein, dass man möglicherweise gezwungen sein könnte, alle Fahrräder mit Beleuchtung auszustatten.
 
[[Sheldon Brown]] meint, dass es wohl eine langandauernde Verschwörung der Fahrradhersteller geben muss, dass Reflektoren alleine ausreichen, um ein Fahrrad bei Nacht zu bewegen. Das scheint der Furcht entsprungen zu sein, dass man möglicherweise gezwungen sein könnte, alle Fahrräder mit Beleuchtung auszustatten.

Version vom 2. Juni 2015, 19:17 Uhr

Reflektoren werden mit vielen Fahrrädern ausgeliefert, um zum einen der StVZO genüge zu tun. Aber der eigentliche Sinn ist es, das Fahrrad sichtbarer zu machen, wenn es durch das Licht eines anderen Fahrzeugs angestrahlt wird. Es gibt auch moderne Reflektoren, die leuchten, wenn sie nur indirekt angestrahlt werden.

Bei manchen Radlern sind diese Reflektoren unbeliebt, sie sind wohl nicht "cool" genug. Vor allem an MTB und BMX sind deshalb meist keine Reflektoren zu sehen. Allein die Anfang der 90er Jahre eingeführte Vorschrift ist offenbar nicht ausreichend, um zu überzeugen. Hier sind die Hersteller gefordert, schicke Lösungen zu entwickeln, die beim jugendlichen Publikum nicht sofort auf Ablehnung stoßen.

Bestimmungen für Reflektoren in Deutschland gemäß StVZO § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
  1. mindestens ein nach vorn wirkender weißer Rückstrahler
  2. mindestens ein roter Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet und der mit einem „Z“ gekennzeichnet ist
  3. Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.
  4. Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit
    1. mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
    2. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
kenntlich gemacht sein.

Da sich die Rückleuchte nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindeten darf, gilt für kombinierte Rücklampen mit Reflektor die Höhe von 250 bis 600 mm. Die Markierung mit Z ist auf den neuesten Rückstrahlern und Kombigeräten nicht mehr immer anzutreffen.

Sheldon Brown meint, dass es wohl eine langandauernde Verschwörung der Fahrradhersteller geben muss, dass Reflektoren alleine ausreichen, um ein Fahrrad bei Nacht zu bewegen. Das scheint der Furcht entsprungen zu sein, dass man möglicherweise gezwungen sein könnte, alle Fahrräder mit Beleuchtung auszustatten.

Siehe auch

Quellen

SheldonBrown.jpeg

Dieser Artikel basiert auf dem Glossar von der Website Sheldon Browns. Der Originalautor des Artikels ist Sheldon Brown. Die deutsche Übersetzung stammt von bikegeissel, der übersetzte deutsche Artikel ist auf Reflektor in Wikipedalia zu finden.


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