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# Durch die Veröffentlichung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt ist diese Verordnung gemeinfrei und zur Benutzung und Vervielfältigung freigegeben. [http://www.gesetze-im-internet.de/ Die bereitgestellten Rechtsnormen sind in allen zur Verfügung gestellten Formaten zur freien Nutzung und Weiterverwendung zugänglich gemacht.]# Sämtliche im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist immer nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes.# Es kann keine Garantie für die Richtigkeit der hiesigen Angaben übernommen werden.
# Dieser Gesetzestext ist mit Kommentaren versehen. Diese Kommentare sind klar als solche gekennzeichnet und kein Bestandteil des Gesetzestextes.
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