|text-h=
<div class="editbutton" style="text-align:left; ">[[Fahrradversicherung#oben|« zurück nach oben »]]<br></div>
<br>
<table>
<tr>
<td><div style="float:right; padding:12px; border: 1px solid black; box-shadow: 10px 10px 10px silver; ">__TOC__</div></td>
<tdstyle="padding-left:24px;">
Der Diebstahl von Fahrrädern ist häufig durch die Hausratsversicherung gedeckt, jedoch ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen sehr zu empfehlen.
* Die Entschädigung ist meist auf max. 5% der Versicherungssumme begrenzt. Bei gleichzeitigem Diebstahl mehrerer Fahrräder werden diese als eine Einheit betrachtet.
* Vandalismus ist nicht versichert, also werden demolierte, aber aufgefundene Fahrräder, nicht entschädigt.
* Die Inanspruchnahme der Versicherung gibt dieser die Möglichkeit, den Vertrag anschließend zu kündigen.
* Handys sind üblicherweise nicht versichert, siehe [[Touren#Handy_am_Fahrrad|Handy_am_Fahrrad]]
Es gibt bundesweit nur noch sehr wenige reine Fahrradversicherungen, da die Inanspruchnahmen häufig das entsprechende Prämienaufkommen übertrafen, d. h. die Versicherungen Verluste erlitten. Dazu trugen auch vorgetäuschte Diebstähle möglicherweise nicht unwesentlich bei. Daß keine Versicherung lange mit Verlusten arbeitet, dürfte klar sein.