: kenntlich gemacht sein.
Da sich die Rückleuchte nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindeten darf, gilt für kombinierte Rücklampen mit Reflektor die Höhe von 250 bis 600 mm. Die Markierung mit Z ist auf den neuesten Rückstrahlern und Kombigeräten nicht mehr immer anzutreffen.
==Geschichte==
Eine nennenswerte Verbreitung fanden Fahrradreflektoren, als zu Beginn der 90er Jahre Reflektoren Vorschrift wurden. Damals kamen Nachrüstreflektoren auf den Markt, die "irgendwie" am Rad befestigt wurden. Während Pedalreflektoren schon seit Jahrzehnten üblich waren, mußten die anderen nachgerüstet wurden.
Die ersten Modelle sahen wirklich häßlich aus und wirkten wie Fremdkörper am Rad. Am ehesten wurden noch die Speichenreflektoren akzeptiert. Die Hersteller reagierten aber schnell. So hatten Gepäckträger bald kleine Bleche zur Aufnahme der Reflektoren, Frontlampen bekamen den Reflektor integriert. Später gab es Reifen mit Reflektorstreifen, die die klappernden orangenen Speichenreflektoren obsolet machten. Rücklichter hatten auch bald integrierte Reflektoren. Diese Bauart gab es aber bereits lange vorher, das war nur nicht Standard.
[[Sheldon Brown]] meint, dass es wohl eine langandauernde Verschwörung der Fahrradhersteller geben muss, daß Reflektoren alleine ausreichen, um ein Fahrrad bei Nacht zu bewegen. Das scheint der Furcht entsprungen zu sein, dass man möglicherweise gezwungen sein könnte, alle Fahrräder mit Beleuchtung auszustatten.