Bei manchen Radlern sind diese Reflektoren unbeliebt, sie sind wohl nicht "cool" genug. Vor allem an MTB und BMX sind deshalb meist keine Reflektoren zu sehen. Allein die Anfang der 90er Jahre eingeführte Vorschrift ist offenbar nicht ausreichend, um zu überzeugen. Hier sind die Hersteller gefordert, schicke Lösungen zu entwickeln, die beim jugendlichen Publikum nicht sofort auf Ablehnung stoßen.
;==Bestimmungen für Reflektoren in Deutschland ==; gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html StVZO § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern]:
# mindestens ein nach vorn wirkender weißer Rückstrahler
# mindestens ein roter Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet und der mit einem „Z“ gekennzeichnet ist
Da sich die Rückleuchte nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindeten darf, gilt für kombinierte Rücklampen mit Reflektor die Höhe von 250 bis 600 mm. Die Markierung mit Z ist auf den neuesten Rückstrahlern und Kombigeräten nicht mehr immer anzutreffen.
[[Sheldon Brown]] meint, dass es wohl eine langandauernde Verschwörung der Fahrradhersteller geben muss, dass daß Reflektoren alleine ausreichen, um ein Fahrrad bei Nacht zu bewegen. Das scheint der Furcht entsprungen zu sein, dass man möglicherweise gezwungen sein könnte, alle Fahrräder mit Beleuchtung auszustatten.
==Siehe auch==