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Aus Fahrradmonteur
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Auch wenn eine Schaltungskette noch voll funktionstüchtig ist, paßt sie ab einer bestimmten Verschleißgröße nicht mehr genau mit den Zahnkränzen überein. Während der Nutzung der Antriebseinheit "Kette - Zahnräder" längt sich die Kette mit der Dauer und der Qualität der Beanspruchung durch den Fahrer.
Wird die Kette jetzt nicht gegen eine neue ausgetauscht, weitet die alte Kette mit ihren Rollen auch die Kettenblätter und Ritzel aus, das heißt, die Flanken der Zahnräder werden geweitet. Während der Anfangsverschleiß die Kette allein betrifft und diese ein relativ billiges Teil ist, wird im späteren Verlauf die gesamte Antrtiebseinheit Antriebseinheit unbrauchbar und eine Reparatur entsprechend teuer.
Wenn nun eine neue Kette aufgezogen wird, paßt diese nicht mehr zu den ausgekehlten Zahnrädern/Ritzeln und springt unter Belastung über die Zähne der Kettenblätter bzw. Zahnkränze. Je nach Beanspruchung sollten Schaltungsketten nach 1500 km bis 2500 km Nutzungsdauer ausgetauscht werden. Die meisten Hersteller empfehlen einen Kettenwechsel, wenn die Längung der Kette je nach Kettenart 0,75 oder 1 % überschreitet. Dementsprechend wird mit Kettenmeßlehren überprüft, ob die Längung im Toleranzbereich 0,75 % (für Leichtmetallkassetten) oder 1 % (für Stahlkassetten) Längung liegt.
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