Die „ungeschriebenen Gesetze des Radsports“ haben sich im Laufe der Jahrzehnte im Straßenradsport herausgebildet. Die Strapazen langer Einzel- oder Etappenrennen lassen es nicht zu, daß sich ein Einzelsportler auf Dauer durchsetzen kann, ohne die Gemeinschaft des Fahrerfeldes und seine Gesetze zu akzeptieren.
VerstÖße gegen diese ungeschriebene Gesetze werden individuell oder teamübergreifend geahndet. Allerdings sind die „Strafen“ subtiler, als man gemeinhin denken mag: Sicherlich ist es das eine oder andere Mal zur Anwendung roher Gewalt gekommen – doch in den allermeisten Fällen helfen andere Maßnahmen, wie sie im Abschnitt „Sanktionen“ beschrieben werden.
Es ist üblich, Fahrer in dem Maße am Erfolg zu beteiligen, wie sie dazu beigetragen haben:
Als unsportlich gelten insbesondere folgende Handlungen:
Folgende Sanktionen sind üblich und wirksam:
Die aufgezählten Sanktionen sind im Profi-Radsport heutzutage ausreichend, um im Bedarfsfalle einen Sportler zu Ordnung zu rufen. In den meisten Fällen ist dies aber nicht notwendig, weil im Vorfeld zwischen den sportlichen Leitern und den Team-Kapitänen Einvernehmen erzielt wird – die Angelegenheit wird also teamintern geklärt, bspw. durch nicht-Nominierung für bestimmte Rennen und dergleichen.
Im Amateur-Radsport ist man jedoch manchmal stärker auf obige Maßnahmen angewiesen. Oft reichen sie dort auch nicht aus bzw. Fahrer meinen, daß sie nicht ausreichen. Deshalb kann es durchaus zu grÖberen ManÖvern wie dem ausbremsen vor Kurven oder zu Tätlichkeiten im Rennen bzw. davor und danach kommen.
Im Allgemeinen aber ist jeder Fahrer so auf die Akzeptanz im Feld angewiesen, daß ein konsequentes "Schneiden" bereits wirksam genug ist. Diese Haltung setzt sich mehr und mehr auch im Amateursport durch.