Sinn der Fahrradversicherung

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Alle Kraftfahrzeuge unterliegen in Deutschland der Versicherungspflicht. Dazu können auch Fahrräder gehören, wenn sie einen elektrischen Hilfsmotor haben und dieser in Augen des Gesetzgebers zu groß ausfällt. Dann '''muß''' man sich also versichern. Andererseits gibt es keine Möglichkeit mehr, sich als Fahrradfahrer freiwillig zu versichern. Bis 2011 konnte man das noch über die Schweizer Velovignette, eine Haftpflichtversicherung existiert heute aber nicht mehr.
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Alle Kraftfahrzeuge unterliegen in Deutschland der Versicherungspflicht. Dazu können auch Fahrräder gehören, wenn sie einen elektrischen Hilfsmotor haben und dieser in Augen des Gesetzgebers zu groß ausfällt. Dann '''muß''' man sich also als Autofahrer versichern. Andererseits gibt es keine Möglichkeit mehr, sich als Fahrradfahrer freiwillig zu versichern. Bis 2011 konnte man das noch über die Schweizer Velovignette, eine Haftpflichtversicherung existiert heute aber nicht mehr.
  
Während also Autofahrer gezwungen werden, können sich Fahrradfahrer nicht versichern.
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Während also Autofahrer gezwungen werden, können sich Fahrradfahrer nicht freiwillig versichern, das istb eine kuriose Situation. Eine [https://www.allsecur.de/autoversicherung Autoversicherung] hilft dem Fahrradfahrer nicht weiter, man kann allerdings die Hausratversicherung erweitern, so daß Fahrraddiebstahl inbegriffen ist. Hochwertige Fahrräder sind dabei jedoch oftmals ausgeschlossen. Ebenso problematisch ist der Teilediebstahl, die heutige [[Fahrradtechnik]] ist teilweise so teuer, daß sich der Diebstahl einzelner Komponenten lohnt.
  
 
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In der Hausratversicherung ist nur Diebstahl enthalten, eine Haftpflicht für Fahrradunfälle ist von Versicherungen nicht vorgesehen bzw. wird im Kleingedruckten gern ausgeschlossen. Ebenso werden manchmal bestimmte [[Fahrradtypen]] ausgeschlossen, da sie aus Sicht der Versicherung keine Fahrzeuge sondern Sportgeräte sind. Hier hilft es nur, sich vor Vertragsabschluß kundig zu machen und nach konkreten Bedingungen zu fragen. Es ist hilfreich, vom Fahrrad entweder einen Kaufbeleg oder aber ein [http://www.smolik-velotech.de/gut.htm Zeitwertgutachten] zu besitzen, was man der Vericherung übergibt. Dies kann theoretisch nach dem Eintreten des Schadenfalles geschehen, für ein Gutachten ist es dann jedoch zu spät, wenn das Fahrrad gestohlen ist. Anders als bei Autoversicherungen, wo es Listen von Schwacke usw. gibt, existiert Derartiges für Fahrräder nicht.
[https://www.allsecur.de/autoversicherung Autoversicherung]
 
 
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Version vom 8. Oktober 2013, 11:10 Uhr

Sinn der Fahrradversicherung


Alle Kraftfahrzeuge unterliegen in Deutschland der Versicherungspflicht. Dazu können auch Fahrräder gehören, wenn sie einen elektrischen Hilfsmotor haben und dieser in Augen des Gesetzgebers zu groß ausfällt. Dann muß man sich also als Autofahrer versichern. Andererseits gibt es keine Möglichkeit mehr, sich als Fahrradfahrer freiwillig zu versichern. Bis 2011 konnte man das noch über die Schweizer Velovignette, eine Haftpflichtversicherung existiert heute aber nicht mehr.

Während also Autofahrer gezwungen werden, können sich Fahrradfahrer nicht freiwillig versichern, das istb eine kuriose Situation. Eine Autoversicherung hilft dem Fahrradfahrer nicht weiter, man kann allerdings die Hausratversicherung erweitern, so daß Fahrraddiebstahl inbegriffen ist. Hochwertige Fahrräder sind dabei jedoch oftmals ausgeschlossen. Ebenso problematisch ist der Teilediebstahl, die heutige Fahrradtechnik ist teilweise so teuer, daß sich der Diebstahl einzelner Komponenten lohnt.

In der Hausratversicherung ist nur Diebstahl enthalten, eine Haftpflicht für Fahrradunfälle ist von Versicherungen nicht vorgesehen bzw. wird im Kleingedruckten gern ausgeschlossen. Ebenso werden manchmal bestimmte Fahrradtypen ausgeschlossen, da sie aus Sicht der Versicherung keine Fahrzeuge sondern Sportgeräte sind. Hier hilft es nur, sich vor Vertragsabschluß kundig zu machen und nach konkreten Bedingungen zu fragen. Es ist hilfreich, vom Fahrrad entweder einen Kaufbeleg oder aber ein Zeitwertgutachten zu besitzen, was man der Vericherung übergibt. Dies kann theoretisch nach dem Eintreten des Schadenfalles geschehen, für ein Gutachten ist es dann jedoch zu spät, wenn das Fahrrad gestohlen ist. Anders als bei Autoversicherungen, wo es Listen von Schwacke usw. gibt, existiert Derartiges für Fahrräder nicht.