Creative Commons ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die im Internet verschiedene Standard-Lizenzverträge verÖffentlicht, mittels welcher Autoren an ihren Werken, wie zum Beispiel Texten, Bildern, Musikstücken usw. der Öffentlichkeit Nutzungsrechte einräumen kÖnnen. Anders als etwa die von der Freie-Software-Szene bekannte GPL sind diese Lizenzen jedoch nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke. Ferner gibt es eine starke Abstufung der Freiheitsgrade: von Lizenzen, die sich kaum vom vÖlligen Vorbehalt der Rechte unterscheiden, bis hin zu Lizenzen, die das Werk in die Public Domain stellen, das heißt, bei denen auf das Copyright ganz verzichtet wird.
Im Rahmen der 2001 vom Juristen Lawrence Lessig gestarteten Initiative wurden mehrere Open-Content-Lizenzen entwickelt, die sich zunächst vor allem auf das Copyright-Recht der Vereinigten Staaten bezogen. Inzwischen werden jedoch auch auf andere Rechtssysteme zugeschnittene Lizenzen entwickelt. Der Stand der Anpassung an das deutsche Recht ist unter International Commons: Germany dokumentiert. Creative Commons Austria ist im Aufbau, ebenso Creative Commons Switzerland.
Entwicklung
Bei der Suche nach einer passenden Lizenz für Weiterverwertung konnte man sich ursprünglich drei Entscheidungsfragen stellen lassen:
- Soll die Nennung des Urhebers vorgeschrieben werden?
- Ist kommerzielle Nutzung erlaubt?
- Sind Veränderungen erlaubt? Wenn ja, nur bei der Verwendung derselben Lizenz?
Daraus ergaben sich zwölf LizenzmÖglichkeiten. Antwortete man mit "nein" auf die erste Frage und auf die zweite und dritte mit "ja", so gibt man sein Werk in die Public Domain. Antwortet man auf die erste und zweite Frage mit "ja" und auf die dritte mit "nur bei Verwendung derselben Lizenz" erhält man etwas sehr ähnliches zur GPL.
Die Frage nach der Nennung des Urhebers wurde mit der Version 2.0 der Lizenzen abgeschafft - die Nennung ist jetzt immer Pflicht.
Standard-Lizenzen
Die Standard-Lizenzen sind für verschiedene Arten von Daten (Multimedia, Text, Bild, Audio, ...) verwendbar.
| Kurzform |
Bedeutung |
| cc-by-nc-nd |
Namensnennung-Nicht-Kommerziell-Keine-Bearbeitung |
| cc-by-nc-sa |
Namensnennung-Nicht-Kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen |
| cc-by-nc |
Namensnennung-Nicht-Kommerziell |
| cc-by-nd |
Namensnennung-Keine-Bearbeitung |
| cc-by-sa |
Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen |
| cc-by |
Namensnennung |
Lizenzbedingungen
Die Lizenzbedingen der gewählten Creative-Commons-Lizenz werden in drei Dokumenten bereitgestellt:
- Kurzversion für Laien, welche die maßgeblichen Grundgedanken der "Version für Juristen" enthält (international gleich).
Eine Laien-Version gibt es deswegen, damit ein normaler Benutzer prägnant den rechtmäßigen Rahmen seiner Nutzung schnell erfassen kann. Nicht jedem Benutzer einer TauschbÖrse ist es zuzumuten, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Allein rechtlich maßgeblich ist jedoch die "Langversion".
- Langversion der Lizenz, als juristischer Volltext.
Diese Juristen-Version ist allein maßgebend und entsprechend auf die nationalen Rechtsordnungen (Vereinigte Staaten, Deutschland, Frankreich etc.) angepasst. Alle auf die jeweiligen staatlichen Rechtssystem angepasste Versionen werden jedoch von den gleichen Grundgedanken getragen. Diese sind in der Kurzversion zusammengefasst. Folglich ist die Kurzversion immer gleich, egal welche Staatsversion gilt.
- Metadaten im RDF-Format, sodass die Lizenz von Suchmaschinen erkannt wird (international gleich).
Anders als etwa GNU stellt Creative Commons nicht "die" Lizenz bereit. Es wird ein Set von verschieden CC-Lizenzen bereitgestellt:
- Die Lizenz gilt für ein bestimmtes Werk. Dadurch kann auf die spezifischen Besonderheiten des Werks (Homepage, also Text; Audio, Video, Bild) eingegangen werden. Die Lizenz ist damit sicherer, kann rechtlich nicht so leicht angegriffen werden.
- Die Lizenz ist auf ein bestimmtes Rechtssystem angepasst. Ist das Werk amerikanisch, so wird die amerikanische Version angewandt. Ist das Werk deutsch, so wird das deutsche Recht angewandt. Alle staatlichen Versionen der gleichen Lizenz werden vom gleichen Inhalt getragen. Diese sind unter anderem Veränderbarkeit, Erlaubnis der kommerziellen Nutzung oder nicht, etc. Dieses Vorgehen ist nÖtig, da es kein weltweit einheitliches Urheberrecht gibt.
- Die Lizenz ist abgestuft. Je nachdem, was der Urheber freigeben will, ist die Lizenz ausgestaltet. Beispielsweise kÖnnte der Urheber etwas dagegen haben, dass sein Buch von einem fremden Verlag millionenfach verkauft wird, ohne dass er auch nur einen Cent vom Verlag erhält. Dann kann er per Lizenz die kommerzielle Nutzung seines Werks ausschließen.
Kritik und Vorteile
Es gibt einige Kritikpunkte, aber auch Vorteile an Lizenzen des Creative-Commons-Projektes:
- Laien- Kurzfassung reicht zum Verständnis nicht aus. Um die gewährten Rechte (zum Beispiel Veränderung, Weitergabe) des Werks umfassend verstehen zu kÖnnen, bedarf es weiterer Lektüre, die dann viele Benutzer nicht mehr wahrnehmen.
- Fehlende Verträglichkeit zu anderen Copyleft-Lizenzen: Problem ist hierbei die Klausel, dass veränderte Versionen nur unter derselben Lizenz, ggf. jedoch unter jeweils hÖherer aktueller Version der Lizenz, verÖffentlicht werden dürfen. Dieses Verfahren nennt sich üblicherweise "Copyleft" (in CC-Terminologie jedoch "Share Alike") und dient dazu, die Freiheit veränderter Versionen zu bewahren. Hat man jedoch zwei Werke unter verschiedenen Copyleft-Lizenzen (etwa GNU GPL und Creative Commons), so ist es unmÖglich, diese Werke zu etwas Neuem zu rekombinieren und das Resultat rechtmäßig zu verbreiten. Jede Lizenz für sich beansprucht ihre alleinige Geltung und schließt die andere Lizenz aus. Eine mÖgliche LÖsung wäre, dass der Bearbeiter, der die beiden Werke zusammenführt, ein Wahlrecht hat, welche der alternativen Lizenzen gelten soll. Jedoch sind GNU und CC in ihrem Anwendungsbereich nicht deckungsgleich. GNU schließt bestimmte Rechte aus, die in CC eingeschlossen sind und umgekehrt.
Gerichtsentscheidung
Adam Curry, ein Pionier des Podcasting, verÖffentlichte in der Web 2.0 Community Flickr Fotos seiner Familie unter der Lizenz "Non-commercial Share Alike (by-nc-sa)" (nur nichtkommerzielle Zwecke). Das niederländische Boulevardmagazin Weekend verwendete die Fotos für einen Bericht über Currys 15jährige Tochter. Am 9. März 2006 erkannte ein Gericht in Amsterdam eine Urheberrechtsverletzung und verurteilte das Magazin bei weiteren VerstÖßen zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro je Bild, zu zahlen an Curry (Weblogkommentar). Obwohl die Strafe relativ gering ausfiel, wurde erstmals die Gültigkeit von Creative Commons bestätigt (LJN: AV4204, Rechtbank Amsterdam, 334492 / KG 06-176 S).
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