Fahrradmonteure / Fahrradmonteurinnen arbeiten selbständig in Verantwortung für die vollständige Ausführung ihrer Arbeitsaufträge. Sie montieren Fahrräder aus Bauteilen, Baugruppen und Systemen und halten sie instand. Sie ändern Fahrräder im Rahmen gegebener EinstellmÖglichkeiten und durch Austausch von Komponenten nach Kundenwünschen. Sie rüsten Fahrräder mit ZubehÖr- und Zusatzeinrichtungen aus.
Bei ihren Arbeiten wenden sie berufsfachliche Techniken an wie Prüfen, Messen, Montieren, Demontieren, Fügen, Trennen sowie manuelles und maschinelles Bearbeiten.
Sie planen und kontrollieren Arbeitsabläufe, wenden Prüf- und Messeinrichtungen an und bewerten Arbeitsergebnisse.
Fahrradmonteure/FahrradmonteurinnenDer Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluß auf und beschreibt Mindestanforderungen.
Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur / zur fahrradmonteurin vom 18.05.2004 (BGBl. I S. 993) abgestimmt.
Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des ersten Ausbildungsjahres mit dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Zweiradmechaniker/Zweiradmechanikerin" überein.
| Lernfelder | Zeitrichtwerte in h | ||
|---|---|---|---|
| 1. Jahr | 2. Jahr | ||
1 |
Warten und Pflegen von Fahrzeugen oder Systemen | 100 |
— |
2 |
Demontieren, Instandsetzen und Montieren von fahrzeugtechnischen Baugruppen oder Systemen | 80 |
— |
3 |
Prüfen und Instandsetzen elektrischer und elektronischer Systeme | 80 |
— |
4 |
Prüfen und Instandsetzen von Steuerungs- und Regelungssystemen | 60 |
— |
5 |
Prüfen und Instandhalten von Rahmen und Fahrwerken | — |
80 |
6 |
Prüfen und Instandhalten von Kraftübertragungs- und Bremssystemen | — |
80 |
7 |
Montieren und Anpassen von Fahrrädern und Systemen | — |
80 |
8 |
Bereitstellen und übergeben von Waren und Dienstleistungen | — |
40 |
| Summe | 320 |
280 |
|