Tatbestandskatalog für Radfahrer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Fahrradmonteur
Zur Navigation springenZur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Im '''Tatbestandskatalog für Radfahrer''' sind Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrern im Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für V…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 15. September 2016, 11:10 Uhr

Im Tatbestandskatalog für Radfahrer sind Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrern im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland aufgeführt (2014/2016).

Das Verwarnungsgeld beträgt für Radfahrer im Normalfall 15 Euro. Die Höhe der Geldbußen oder Verwarnungsgelder für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer werden, wenn der Bußgeldregelsatz 55 Euro übersteigt, in der Regel um die Hälfte ermäßigt. Liegt dieser ermäßigter Betrag dann unter 60 Euro wird statt einer Geldbuße ein Verwarnungsgeld erhoben.

Tatbestandsnummer Tatbestand Rechtsgrundlage Bußgeld Punkte
Rechtsfahrgebot
102142 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. StVO §2 Abs. 2 15€ -
102143 ... Sie behinderten dadurch Andere. 20€ -
102144 ... Sie gefährdeten dadurch Andere. 25€ -
102145 ... Es kam zum Unfall. 30€ -
Nebeneinander Fahren
102167 Sie fuhren als Radfahrer nebeneinander und behinderten dadurch Andere StVO §2 Abs. 4 20€ -
102168 ... Sie gefährdeten dadurch Andere. 25€ -
102169 ... Es kam zum Unfall. 30€ -
Bahnübergänge
119636 Sie überquerten als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke / Halbschranke. StVO §9 Abs. 2 350€ -
Personenbeförderung
121160 Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine über 7 Jahre alte Person. StVO §21 Abs. 3 5€ -
121166 Sie beförderten auf einem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren. StVO §21 Abs. 3 5€ -
121182 Sie beförderten hinter einem Fahrrad in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern eingerichtet ist, mehr als 2 Kinder. StVO §21 Abs. 3 5€ -
121186 Sie beförderten hinter einem Fahrrad in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern eingerichtet ist, eine älter als 7 Jahre alte Person. StVO §21 Abs. 3 5€ -
Zeichen und Weisungen
136618 Sie beachteten als Führer eines nicht motorisierten Fahrzeugs nicht das Zeichen des Polizeibeamten. StVO §36 Abs. 1 35€ 1 Punkt
Rotlicht
137606 Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger. StVO §37 Abs. 2 60€ 1 Punkt
137612 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. StVO §37 Abs. 2 60€ 1 Punkt
137613 ... Sie gefährdeten dadurch Andere. 100€ 1 Punkt
137614 ... Es kam zum Unfall. 120€ 1 Punkt
137624 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. StVO §37 Abs. 2 100€ 1 Punkt
137625 ... Sie gefährdeten dadurch Andere. 160€ 1 Punkt
137626 ... Es kam zum Unfall. 180€ 1 Punkt
Straße / Radweg / Fußgängerbereich
102173 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. StVO §2 Abs. 4 20€ -
102174 ... Sie behinderten dadurch Andere. 25€ -
102175 ... Sie gefährdeten dadurch Andere. 30€ -
102176 ... Es kam zum Unfall. 35€ -
102180 Sie benutzten als Radfahrer vorschriftswidrig den rechten Seitenstreifen, obwohl ein Radweg vorhanden war, und behinderten dadurch Andere.. StVO §2 Abs. 4 20€ -
141447 ... Sie gefährdeten dadurch Andere. 25€ -
141447 ... Es kam zum Unfall. 30€ -
141446 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237 Zeichen 237 - Sonderweg Radfahrer, StVO 1992.svg, 240 Zeichen 240 - Gemeinsamer Fuß- und Radweg, StVO 1992.svg, 241 Zeichen 241-30 - getrennter Rad- und Fußweg, StVO 1992.svg) Radfahrstreifen (Zeichen 237), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. StVO §41 Abs. 1 20€ -
141447 ... Sie behinderten dadurch Andere. 20€ -
141448 ... Sie gefährdeten dadurch Andere. 30€ -
141449 ... Es kam zum Unfall. 35€ -
141149 Sie befuhren als Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 215 Zeichen 215 - Kreisverkehr, StVO 2000.svg / 220 Zeichen 220-20 - Einbahnstraße (rechtsweisend), StVO 1992.svg). StVO §41 Abs. 1 iVm Anlage 2 20€ -
141150 ... Sie behinderten dadurch Andere. 25€ -
141151 ... Sie gefährdeten dadurch Andere. 30€ -
141152 ... Es kam zum Unfall. 35€ -
141169 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239 Zeichen 239 - Sonderweg Fußgänger, StVO 1992.svg / 242 Zeichen 242 (old number).svg / 243 Zeichen 243.svg gesperrt war. StVO §41 Abs. 1 iVm Anlage 2 15€ -
141170 ... Sie behinderten dadurch Andere. 20€ -
141171 ... Sie gefährdeten dadurch Andere. 25€ -
141172 ... Es kam zum Unfall. 30€ -
141175 Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250 Zeichen 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art, StVO 1992.svg / 254 Zeichen 254 - Verbot für Radfahrer, StVO 1992.svg gesperrt war. StVO §41 Abs. 1 iVm Anlage 2 15€ -
141176 ... Sie behinderten dadurch Andere. 20€ -
141177 ... Sie gefährdeten dadurch Andere. 25€ -
141178 ... Es kam zum Unfall. 30€ -
141606 Sie gefährdeten als Radfahrer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242/243 mit Zusatzzeichen), in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Fußgänger. StVO §1 Abs. 1 20€ -
123000 Sie hängten sich an ein fahrendes Fahrzeug. StVO §3 Abs. 3 5€ -
123006 Sie fuhren freihändig. StVO §3 Abs. 3 5€ -
Einfahrt
141187 Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267 Zeichen 267 - Verbot der Einfahrt, StVO 1970.svg). StVO §41 Abs. 1 iVm Anlage 2 20€ -
141188 ... Sie behinderten dadurch Andere. 25€ -
141189 ... Sie gefährdeten dadurch Andere. 30€ -
141190 ... Es kam zum Unfall. 35€ -
Abbiegen
109177 Sie überquerten als Radfahrer nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn und beachteten dabei nicht den Fahrzeugverkehr. StVO § 9 Abs. 2 15€ -
109178 ... Sie behinderten dadurch Andere. 20€ -
109179 ... Sie gefährdeten dadurch Andere. 25€ -
109180 ... Es kam zum Unfall. StVO § 9 Abs. 2 30€ -
109183 Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radverkehrsführung im Kreuzungs- oder Einmündungs-bereich zu folgen. StVO § 9 Abs. 2 15€ -
109184 ... Sie behinderten dadurch Andere. 20€ -
109185 ... Sie gefährdeten dadurch Andere. 25€ -
109186 ... Es kam zum Unfall. 30€ -
Technische Einrichtungen
364100 Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen. StVZO §64a 15 -
365000 Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. StVZO §65 Abs. 1 10€ -
367000 Sie führten ein Fahrrad ohne die vorgeschriebene seitliche Kenntlichmachung. StVZO §67 10€ -
367006 Sie führten die für ein Rennrad bis 11 kg erforderliche lichttechnische Einrichtung nicht mit. StVZO §67 20€ -
367100 Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. StVZO §67 20€ -
Sonstige Pflichten des Radfahrers
123106 Sie führten das Fahrrad, obwohl Ihr Gehör durch Geräte beeinträchtigt war. StVO § 23 Abs. 1 10€ -
123148 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/ betriebsbereit war. StVO § 23 Abs. 1 20€ -
123149 ... Sie gefährdeten dadurch Andere. 25€ -
123150 ... Es kam zum Unfall. 35€ -
123172 Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten. StVO § 23 Abs. 1a 25€ -

Die Liste nimmt keine Vollständigkeit für sich in Anspruch.

Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]