Risiken mit dem Fahrrad

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Risiken mit dem Fahrrad


Inhaltsverzeichnis

Der Diebstahl von Fahrrädern ist häufig durch die Hausratsversicherung gedeckt, jedoch ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen sehr zu empfehlen.

  • Die Entschädigung ist meist auf max. 5% der Versicherungssumme begrenzt. Bei gleichzeitigem Diebstahl mehrerer Fahrräder werden diese als eine Einheit betrachtet.
  • Die Versicherung gilt nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr uneingeschränkt. Manchmal sind Fahrten, die vor 22 Uhr begonnen haben, ebenfalls versichert (Kino, Kneipe) - im Zweifelsfall muß hier das Kleingedruckte gelesen werden.
  • Vandalismus ist nicht versichert, also werden demolierte, aber aufgefundene Fahrräder, nicht entschädigt.
  • Die Inanspruchnahme der Versicherung gibt dieser die Möglichkeit, den Vertrag anschließend zu kündigen.
  • Handys sind üblicherweise nicht versichert, siehe Handy_am_Fahrrad

Es gibt bundesweit nur noch sehr wenige reine Fahrradversicherungen, da die Inanspruchnahmen häufig das entsprechende Prämienaufkommen übertrafen, d. h. die Versicherungen Verluste erlitten. Dazu trugen auch vorgetäuschte Diebstähle möglicherweise nicht unwesentlich bei. Daß keine Versicherung lange mit Verlusten arbeitet, dürfte klar sein.

Die beste Versicherung ist eine kluge Abstellung des Fahrrades. Das schützt zwar nicht vor Teilediebstahl und Profidieben, hält aber Gelegenheitsdiebe relativ wirkungsvoll ab. Suche dir einen belebten Ort, an dem jemand mit Bolzenschneider vielleicht auffällt. Die Nähe eines Taxistandes ist meistens sehr günstig, da fühlt sich der Dieb beobachtet.

Gerupftes Fahrrad; derartiger Vandalismus wird von Versicherungen meist nicht getragen