Fahrradversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Februar 2016, 13:46 Uhr

Risiken mit dem Fahrrad


Der Diebstahl von Fahrrädern ist häufig durch die Hausratsversicherung gedeckt, jedoch ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen sehr zu empfehlen.

  • Die Entschädigung ist meist auf max. 5% der Versicherungssumme begrenzt. Bei gleichzeitigem Diebstahl mehrerer Fahrräder werden diese als eine Einheit betrachtet.
  • Die Versicherung gilt nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr uneingeschränkt. Manchmal sind Fahrten, die vor 22 Uhr begonnen haben, ebenfalls versichert (Kino, Kneipe) - im Zweifelsfall muß hier das Kleingedruckte gelesen werden.
  • Vandalismus ist nicht versichert, also werden demolierte, aber aufgefundene Fahrräder, nicht entschädigt.
  • Die Inanspruchnahme der Versicherung gibt dieser die Möglichkeit, den Vertrag anschließend zu kündigen.
  • Handys sind üblicherweise nicht versichert, siehe Handy_am_Fahrrad

Es gibt bundesweit nur noch sehr wenige reine Fahrradversicherungen, da die Inanspruchnahmen häufig das entsprechende Prämienaufkommen übertrafen, d. h. die Versicherungen Verluste erlitten. Dazu trugen auch vorgetäuschte Diebstähle möglicherweise nicht unwesentlich bei. Daß keine Versicherung lange mit Verlusten arbeitet, dürfte klar sein.

Die beste Versicherung ist eine kluge Abstellung des Fahrrades. Das schützt zwar nicht vor Teilediebstahl und Profidieben, hält aber Gelegenheitsdiebe relativ wirkungsvoll ab. Suche dir einen belebten Ort, an dem jemand mit Bolzenschneider vielleicht auffällt. Die Nähe eines Taxistandes ist meistens sehr günstig, da fühlt sich der Dieb beobachtet.

Gerupftes Fahrrad; derartiger Vandalismus wird von Versicherungen meist nicht getragen



Versicherungsformen Deutschland

In Deutschland existiert keine Versicherungspflicht für Fahrräder. Der Abschluß einer Haftpflichtversicherung, die Schäden aus dem Gebrauch des Fahrrades an Dritten einschließt, ist empfehlenswert.

Von verschiedenen Versicherungen werden Verträge angeboten, die einen Diebstahl des Fahrrades abdecken (sollen). Dies sind entweder kombinierte Versicherungen (meist mit Hausrat- Haftpflicht) oder separate Fahrradversicherungen.

Die Versicherungen fordern einen Eigentumsnachweis. Oft wird "angemessene" Sicherung des Rades gefordert, wobei dies nicht näher erläutert wird, was im Schadensfall zu Problemen führt. Seltsame Bedingungen zugunsten der Versicherungsgesellschaften machen es ebenso schwer, im Schadensfall an sein Geld zu kommen. So wird gern im Kleingedruckten gefordert, daß ein Fahrrad auch in abgeschlossenen Räumen (eigener Keller) angeschlossen sein muß.



Versicherungsformen Schweiz

Velovignette

In der Schweiz existiert eine sogenannte Velovignette. Dies ist eine Fahrradversicherung (Haftpflicht) für Schäden an Dritten, die bis 2 Mio. Franken abgedeckt ist. Die Benutzung der Vignette ist obligatorisch.

Die Vignette kostet ab 5 Franken und gilt für ein Jahr. Der Preis ist abhängig vom Laden, indem man sie kauft. d.h. sie kann bis zu 7.-SFr kosten, ohne daß irgendwelche Zusatzleistungen beinhaltet sind. Versicherungen mÖchten immer gern eine Zusatzversicherung verkaufen, die dann schnell 20 Franken kostet. Kinder bis 6 oder 8 Jahren benÖtigen keine Vignette.

Für das Fahrradfahren ohne gültige Velovignette muß eine Buße von 40 Franken gezahlt werden. Die Velovignette ist keine Versicherung gegen Diebstahl.

Streift ein Velofahrer beispielsweise versehentlich ein Auto und beschädigt den Lack, so bezahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden. Viel gravierender sind aber Fälle, bei denen Personen zu Schaden kommen, etwa wenn ein Fussgänger angefahren und dabei schwer verletzt oder gar invalid wird. Ohne gültige Velovignette müsste der Fahrradfahrer für den Schaden, den er verursacht hat, selbst gerade stehen. Zwar übernimmt in einem solchen Fall vorerst der Nationale Garantiefonds die Kosten. Dieser finanziert sich aus den obligatorischen Abgaben der Motorfahrzeugversicherungen. Er wird die Kosten aber vom unfallverursachenden Velofahrer zurückfordern. Das mögliche Schadensausmass bei Fahrradunfällen sollte nicht unterschätzt werden: Verletzt sich eine Person und bleibt dadurch arbeitsunfähig, kÖnnen die Kosten schnell in die Hundertausende gehen.
Welche Versicherungsgesellschaft hinter einer Vignette steckt, verrät ein Code auf dem Kleber. Die Website der Vereinigung der Strassenverkehrsämter gibt Aufschluss darüber, wie dieser entschlüsselt wird.

Quelle: Winterthur-Versicherungen


Die minimale Deckungshöhe beträgt seit 1. Januar 2005 2 Millionen CHF (500'000 CHF bis Ende 2004).

Die Preise für die Vignette variieren. Velovignetten werden in der Schweiz via Kantone, Verbände oder Grossverteiler abgegeben. Diese schliessen jeweils mit einer Privathaftpflichtversicherungsgesellschaft einen Kollektivvertrag für die Velohaftpflicht ab. Damit lassen sich die Preisunterschiede erklären.

Gesetzliche Verordnung: Ab Art. 34: [www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.31.de.pdf www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.31.de.pdf]

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV führt keine Statistik über die Schadenhöhe in der Velohaftpflicht. Auch das Bundesamt für Privatversicherungen verfügt nicht über diese Zahlen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung führt Statistiken zu Fahrradunfällen: www.bfu.ch Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband


Kinder, die mit ihrem Rad die Straße benutzen, müssen eine Velovignette haben. Auf die Straße dürfen Kinder ab Schulalter, sind dann also ungefähr 7 Jahre alt.

Für Urlauber wird die Vignette empfohlen, da sie Haftpflichtschäden mit dem Rad abdeckt und recht günstig ist. Zwingend vorgeschrieben ist sie nicht. Wenn man als Urlauber ohne Vignette fährt, sollte man eine Privathaftpflichtversicherung haben, die auch Fahrradunfälle im Ausland abdeckt.

Die "Vignette" (velo-assistance) für 20.-SFr enthält bei der Generali zusätzlich zur Haftpflicht Unfallkasko bis 1000.-SFr (100.-SFr Selbstbehalt), Rechtsschutz bis 50000.-SFr, Todesfallkapital 3000.-SFr, Transport ins Krankenhaus unbeschränkt, Erstattung der Rückfahrkosten zum Wohnort 200.-SFr (Schweiz) 500.-SFr (Ausland), Kostenvorschuß für Krankenhausaufenthalt im Ausland 5000.-SFr. All das Aufgezählte ist meist schon über andere Versicherungen gedeckt.

Die Velovignette, offiziell Fahrradkennzeichen oder Fahrradnummer, war bis zum 31. Dezember 2011 eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Velos in der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Velovignette war ein kleiner Aufkleber (Vignette), welcher jährlich neu gelöst werden musste und am Velo angebracht wurde. Der Aufkleber beinhaltete eine eindeutige Nummer sowie das Gültigkeitsjahr. Die Gültigkeitsdauer reichte vom 1. Januar des Ausgabejahrs bis zum 31. Mai des darauf folgenden Jahres. Die Velovignette in der letzten Form existiert seit 1990, vorher bestand die Velonummer aus einer Aluminiumplatte, die ans Velo geschraubt wurde. 2010 beschloss das Parlament die Abschaffung der Velovignette per 1. Januar 2012.[1] 2011 musste somit zum letzten Mal eine solche am Fahrrad angebracht werden.



Versicherungsformen Österreich


In Österreich kann man eine Fahrradversicherung beim ÖAMTC abschließen. Partnerversicherung ist dabei die Generali. Eine Versicherungspflicht wie in der Schweiz existiert in Österreich nicht. Sinngemäß gelten die Bestimmungen und Regelungen von Deutschland auch in Österreich.



Sicherung des Rades


Ein gutes Schloß verhindert nicht, daß Teile gestohlen werden.

Als grober Anhaltswert kann man etwa 10-15% des Fahrradpreises für ein sinnvolles Fahrradschloß rechnen. Billige Schlösser sind in Sekundenschnelle geöffnet, teurere halten etwas länger stand.

Es gibt in Mitteleuropa nur ein Schloß, welches nahezu "unknackbar" ist: das Kryptonite New York. Mit knapp 100 Euro kostet es allerdings nicht gerade wenig und außerdem klappert es fürchterlich, wenn man es mit dem mitgelieferten Halter befestigt. Als Kabelschloß ist das Abus Steel-O-Flex X-Plus 1050 empfehlenswert. Der Abschreckungsfaktor dieser beiden Schlösser hält viele Diebe ab, es überhaupt erstmal zu versuchen.

Proportional zur Gewichtsreduzierung des Fahrrades steigt die Gewichtszunahme des/der Schlösser.

Sichert das gute Schloß nur das Vorderrad, macht man es den Dieben besonders einfach

Eine recht effektive Sicherung besteht in der Verwendung eines Rahmenschlosses. Dieses bietet einige Vorteile: Man kann weder Schloß noch Schlüssel vergessen, weil man nur mit eingestecktem Schlüssel fahren kann. Außerdem fährt kein Dieb gern mit einem sichtbar geknackten Schloß herum, die Entfernung des Schlosses ist nicht ganz einfach. Zwar sind billige RahmenschlÖsser bei weitem nicht so sicher wie Kabel für 50 Euro, aber in Verbindung mit einem Ösenkabel sind sie eine ernstzunehmende Alternative zu Bügel- oder KabelschlÖssern. Vereinzelt werden wie im rechten Bild auch sehr hochwertige RahmenschlÖsser angeboten.

Es ist sehr wichtig, beim Anschließen des Fahrrades klug vorzugehen. Bei der Wahl des Ortes sollte man belebte Plätze vorziehen, sie sollten auch gut beleuchtet sein. Die Fahrradständer an Bahnhöfen sind oft sehr ungeeignet, weil abseits und schwer einzusehen.

Zunehmender Teilediebstahl hat zu Sicherungen wie "PitLock" geführt. Diese Sicherungen sind zwar nicht 100%ig, aber bieten einen sehr guten Schutz. Sicherheitshalber sollten Laufräder aber immer mit angeschlossen werden, was die Verwendung von 2 Schlössern fast unabdingbar macht.



Optische Tricks

Wenn man sein Rad unattraktiv für Diebe macht, kann man schon eine Menge erreichen. Hier muß man aber deutlich 2 Arten von Dieben unterscheiden: den Gelegenheitsdieb, der auf dem Weg von der Kneipe nach Hause zu faul zum Laufen ist und den Kriminellen, der klaut, um daraus Profit zu schlagen. Ersterer ist recht schnell abgeschreckt, wenn man ein möglichst "fett" aussehendes Schloß verwendet, zweiterer schaut schon etwas genauer hin.

Ein Tourenrad mit Körbchen, was außerdem völlig verdreckt ist, läßt sich nicht auf dem Schwarzmarkt verkaufen, also mach dein Fahrrad möglichst häßlich! Ein buntes Körbchen auf dem Gepäckträger ist einerseits nützlich, schreckt aber schonmal ab. Bunte Kabelbinder, buntes Isolierband tun auch nützliche Dienste. Es schadet auch nichts, wenn man ein paar Strippen am Gepäckträger befestigt, mit denen mal (angeblich) was transportiert wurde.

Es ist ziemlich sinnlos, eine Shimano-XTR-Schaltung zu verunstalten, um Diebe abzuhalten. Die wissen ziemlich genau, was wertvoll ist. Zwar ist eine verunstaltete Schaltung kaum verkaufbar, aber sie erkennen recht schnell den Wert des Rades und seiner Komponenten. Nur die wenigsten Diebe sind Profis, viele orientieren sich beim Diebstahl allein am Schaltwerk, um den Wert eines Rades einzuschätzen. Wenn dann dort eine SIS dran ist, ist das Fahrrad schonmal relativ sicher.



Sinn der Fahrradversicherung


Alle Kraftfahrzeuge unterliegen in Deutschland einer Versicherungspflicht. Aus diesem Grund gibt es eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen, die Pakete mit diversen Leistungen anbieten. Ein Autofahrer hat nun die Qual der Wahl für sein Fahrzeug und seine individuellen Bedürfnisse, die richtige Versicherung auszuwählen. Eine Entscheidungshilfe für eine Autoversicherung können Tarifrechner sein. Versicherungsunternehmen wie AllSecur bieten einen solchen Service auf Ihrer Website an. So kann der Fahrer die verschiedenen Pakete vergleichen und die richtige Autoversicherung wählen.

Nun stellt sich ein Fahrradfahrer eventuell die Frage, warum es ein solches Angebot mit Auswahlhilfen nicht auch für Radler gibt. Denn ist ein Fahrradfahrer im Straßenverkehr nicht sogar mehr gefährdet als ein Autofahrer? Unfälle können schnell passieren, doch wer zahlt dann den Schaden am Rad? Die einzige Möglichkeit für einen Radler, sein Bike zu versichern, besteht durch eine Haftpflichtversicherung oder durch die Erweiterung der eigenen Hausratversicherung, so daß zumindest der Fahrraddiebstahl mit inbegriffen ist. Hier werden jedoch oft hochwertige Fahrräder ausgeschlossen. Ebenso problematisch ist der Teilediebstahl, die heutige Fahrradtechnik ist teilweise so teuer, daß sich der Diebstahl einzelner Komponenten lohnt.

Immerhin gibt es für motorisierte Fahrräder, die am Straßenverkehr teilnehmen, eine Versicherungspflicht. Aber auch hier gibt es Unterschiede zu beachten, denn nicht alle motorisierten Fahrräder werden vor den Augen des Gesetzgebers gleich behandelt und nicht jedes Fahrrad mit Motor ist ein sogenanntes Pedelec. Unter den Begriff Fahrrad fallen nur die Räder, die eine Motorleistung von maximal 250 Watt und somit nicht die Geschwindigkeit von 25 km/h überschreiten. Räder, die mit einer Leistung von 500 Watt unterwegs sind und somit eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen, fallen unter den Begriff Leichtmofa oder Kleinkraftrad. Der Besitzer eines solchen Gefährts benötigt eine Betriebserlaubnis, muß sein Rad versichern und erhält auch ein Versicherungskennzeichen.

Trotz dieser gesetzlichen Regelung stellt sich immer noch die Frage, ob es nicht auch für Räder, die nur durch reine Muskelkraft betrieben werden, eine Pflichtversicherung geben sollte. Bisher greift bei Unfällen nur eine Haftpflicht oder Hausratsversicherung.

In der Hausratversicherung ist nur Diebstahl enthalten, eine Haftpflicht für Fahrradunfälle ist von Versicherungen nicht vorgesehen bzw. wird im Kleingedruckten gern ausgeschlossen. Ebenso werden manchmal bestimmte Fahrradtypen ausgeschlossen, da sie aus Sicht der Versicherung keine Fahrzeuge sondern Sportgeräte sind. Hier hilft es nur, sich vor Vertragsabschluß kundig zu machen und nach konkreten Bedingungen zu fragen. Es ist hilfreich, vom Fahrrad entweder einen Kaufbeleg oder aber ein Zeitwertgutachten zu besitzen, was man der Vericherung übergibt. Dies kann theoretisch nach dem Eintreten des Schadenfalles geschehen, für ein Gutachten ist es dann jedoch zu spät, wenn das Fahrrad gestohlen ist. Anders als bei Autoversicherungen, wo es Listen von Schwacke usw. gibt, existiert Derartiges für Fahrräder nicht.



Handyversicherung


Das Fahrrad ist mittlerweile nicht mehr das einzig Teure, wenn man radelt. Denn heutzutage hat sich die Benutzung von Smartphones als Navigationsgerät etabliert, manchmal werden sogar Tablets auf den Lenker geschnallt. Doch leider kann es schnell zu Schäden kommen. Dabei muß das Fahrrad nicht mal geklaut werden. Manchmal reicht es schon, wenn das Fahrrad in der Bahn umkippt. Schon können Hydraulikbremse und Handy kaputt sein. Auf den Kosten der Bremse wird man sehr wahrscheinlich sitzenbleiben, beim Telefon oder Tablet kann eine spezielle Versicherung greifen.

Logischerweise werden solche Schäden nicht von einer Fahrradversicherung abgedeckt. Selbst die gute Schweizer Velovignette (die es ja nicht mehr gibt), versicherte nur Schäden, die man selbst mit dem Fahrrad anderen zufügte. Da bieten Versicherungen für das Handy oder Tablet weit mehr Schutz. Bei Sofortschutz.de sind auch gebrochene Bildschirme, ausgelaufene Getränke oder Sturzschäden usw. versichert. Denn schließlich sind viele Menschen unterwegs, dessen aufgeschnalltes Telefon den Wert des Rades verdoppelt. Aus diesem Grund ist es auf jeden Fall eine Überlegung wert sein Telefon zu lassen oder auch für andere elektronische Geräte eine Versicherung abzuschließen.



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