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Inhaltsverzeichnis

  1. Durch die Veröffentlichung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt ist diese Verordnung gemeinfrei und zur Benutzung und Vervielfältigung freigegeben. Die bereitgestellten Rechtsnormen sind in allen zur Verfügung gestellten Formaten zur freien Nutzung und Weiterverwendung zugänglich gemacht.
  2. Sämtliche im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist immer nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes. Es kann keine Garantie für die Richtigkeit der hiesigen Angaben übernommen werden.
  3. Dieser Gesetzestext ist mit Kommentaren versehen. Diese Kommentare sind klar als solche gekennzeichnet und kein Bestandteil des Gesetzestextes.