Auslegung der Panoramafreiheit

Diese Tabelle gilt für Veröffentlichungen im internationalen Maßstab, also auf privaten Homepages oder Wikimedia-Commons.

In der deutschsprachigen Wikipedia gilt überwiegend deutsches Recht, die umfassendere österreichische Rechtssprechung findet keine Anwendung. Fotos, die nach ausländischem Recht unzulässig wären, werden in der deutschsprachigen Wikipedia geduldet. Das Hochladen derartiger Fotos geschieht auf eigene Gefahr, als Klageort ist nach internationaler Rechtssprechung auch ein ausländisches Gericht möglich. Deshalb empfiehlt sich zum Hochladen grenzwertiger Bilder ein Sockenpuppen-Account, der nicht auf den wahren Urheber schließen läßt.

Die Verwendung von Fotos auf privaten Homepages, welche nach jeweils nationalem Recht problematisch oder verboten ist, sollte kritisch hinterfragt werden, wenn die Verwendung nicht ausdrücklich auf der Seite durch das Zitatrecht abgesichert ist.

Diese Tabelle ist NICHT wissenschaftlich fundiert, da Primärquellen aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nur selten geprüft werden konnten. Im Zweifelsfall sind die entsprechenden Gesetzestexte zu studieren.

deutschsprachige Länder
Europa ohne ehemalige GUS
ehemalige GUS
andere Länder
Land Gebäude Kunstwerke
Deutschland § 59 UrhG
Erlaubt, wenn das Foto von einem öffentlich zugänglichen Ort erstellt wurde. Fotos aus Privatwohnungen und auf dem Gelände der DB AG (Bahnhöfe etc.) fallen nicht unter die Panoramafreiheit.
  • Bei Kunstwerken ist eine Quellenangabe erforderlich (§ 63 UrhG).
  • Fotos, die der Panoramafreiheit unterliegen, fallen unter das Änderungsverbot § 62 UrhG.
  • Ob Fahrzeuge als bewegliche Sachen unter die Panoramafreiheit fällt, ist nicht abschließend geklärt.

Fotos, die unter die Panoramafreiheit fallen, dürfen uneingeschränkt kommerziell genutzt werden.

Österreich §54, Abs 1, Z5 UrhG
Uneingeschränkt gestattet - bei Bauwerken ist die Panoramafreiheit auf das Innere der Gebäude ausgedehnt (OGH 4Ob106/89). Es gilt ein Änderungsverbot (OGH 4Ob51/94).
Schweiz Art. 27 Abs. 1 URG
Regelung ähnlich wie in Deutschland
Belgien Verboten, wenn das Gebäude oder Kunstwerk das zentrale Motiv darstellt. Es gilt ein Änderungsverbot. Dies gilt auch nicht-kommerziell.
Dänemark Regelung ähnlich wie in Deutschland Das Kunstwerk darf nicht das Hauptmotiv des Bildes sein, eine kommerzielle Verwertung ist nicht gestattet.
Finnland Art. 25a URG
Regelung ähnlich wie in Deutschland
Das Kunstwerk darf nicht das Hauptmotiv des Bildes sein, eine kommerzielle Verwertung ist nicht gestattet.
Frankreich Verboten, wenn das Gebäude oder Kunstwerk das zentrale Motiv darstellt. Es gilt ein Änderungsverbot. Dies gilt nur für kommerzielle Verwendung.
Großbritannien Copyright, Designs and Patents Act 1988, § 62
Regelung ähnlich wie in Deutschland, Panoramafreiheit ausgedehnt auf das Innere von Gebäuden
Italien keine Panoramafreiheit gegeben (auch nicht für private Verwendung)
Irland Regelung ähnlich wie in Deutschland
Luxemburg Art. 10 Nr. 7
Verboten, wenn das Gebäude oder Kunstwerk das zentrale Motiv darstellt. Es gilt ein Änderungsverbot. Dies gilt auch nicht-kommerziell.
Niederlande (1)
bis 2004
Verboten, wenn das Gebäude oder Kunstwerk das zentrale Motiv darstellt. Es gilt ein Änderungsverbot. Dies gilt auch nicht-kommerziell.
Niederlande (2)
ab 2004
Regelung ähnlich wie in Deutschland keine Panoramafreiheit für Kunstwerke
Norwegen Verboten, wenn das Gebäude oder Kunstwerk das zentrale Motiv darstellt. Es gilt ein Änderungsverbot. Dies gilt nur für kommerzielle Verwendung.
Polen § 33 URG
Regelung ähnlich wie in Deutschland
Portugal §75 (2) q URGG
Regelung ähnlich wie in Deutschland
Rumänien Verboten, wenn das Gebäude oder Kunstwerk das zentrale Motiv darstellt. Es gilt ein Änderungsverbot. Dies gilt nur für kommerzielle Verwendung.
Schweden § 24 URG
Regelung ähnlich wie in Deutschland
Slowakei Abschnitt 20 URG
Regelung ähnlich wie in Deutschland
Spanien Law 5/1998 (2)
Regelung ähnlich wie in Deutschland.
Tschechei Gesetz Nr. 121/2000, Artikel 33
Regelung ähnlich wie in Deutschland, bei Kunstwerken ist die Nennung des Autors ausdrücklich erforderlich.
Ungarn § 68 (1) URG
Regelung ähnlich wie in Deutschland
Armenien § 16 URG
Verboten, wenn das Gebäude oder Kunstwerk das zentrale Motiv darstellt. Es gilt ein Änderungsverbot. Dies gilt nur für kommerzielle Verwendung.
Aserbaidschan § 20 URG
Verboten, wenn das Gebäude oder Kunstwerk das zentrale Motiv darstellt. Es gilt ein Änderungsverbot. Dies gilt nur für kommerzielle Verwendung.
Estland § 20 URG
Regelung ähnlich wie in Deutschland
Das Kunstwerk darf nicht das Hauptmotiv des Bildes sein, eine kommerzielle Verwertung ist nicht gestattet.
Georgien § 24 URG
Verboten, wenn das Gebäude oder Kunstwerk das zentrale Motiv darstellt. Es gilt ein Änderungsverbot. Dies gilt nur für kommerzielle Verwendung.
Kasachstan § 21 URG
Verboten, wenn das Gebäude oder Kunstwerk das zentrale Motiv darstellt. Es gilt ein Änderungsverbot. Dies gilt nur für kommerzielle Verwendung.
Kirgisistan § 21 URG
Verboten, wenn das Gebäude oder Kunstwerk das zentrale Motiv darstellt. Es gilt ein Änderungsverbot. Dies gilt nur für kommerzielle Verwendung.
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Lettland Panoramafreiheit greift nur für nichtkommerzielle Verwendung, aktuelle Berichterstattung oder für persönliche Zwecke.
Litauen Regelung ähnlich wie in Deutschland Das Kunstwerk darf nicht das Hauptmotiv des Bildes sein, eine kommerzielle Verwertung ist nicht gestattet. Aufnahmen in Museen und Ausstellungen werden vom Gesetzgeber ausdrücklich von der Panoramafreiheit ausgeschlossen.
Moldawien § 22 (1) f URG
Verboten, wenn das Gebäude oder Kunstwerk das zentrale Motiv darstellt. Es gilt ein Änderungsverbot. Dies gilt nur für kommerzielle Verwendung.
Usbekistan § 30 URG
Verboten, wenn das Gebäude oder Kunstwerk das zentrale Motiv darstellt. Es gilt ein Änderungsverbot. Dies gilt nur für kommerzielle Verwendung.
Weißrußland § 19 URG
Verboten, wenn das Gebäude oder Kunstwerk das zentrale Motiv darstellt. Es gilt ein Änderungsverbot. Dies gilt nur für kommerzielle Verwendung.
Rußland § 21 URG
Verboten, wenn das Gebäude oder Kunstwerk das zentrale Motiv darstellt. Es gilt ein Änderungsverbot. Dies gilt nur für kommerzielle Verwendung.
Ukraine keine Panoramafreiheit gegeben (auch nicht für private Verwendung)
Australien Artikel 65-68
Regelung ähnlich wie in Deutschland
Brasilien Artikel 48 des Gesetzes Nr. 9.610
Regelung ähnlich wie in Deutschland
Canada Abschnitt 32.2 (1) (b) URG
Regelung ähnlich wie in Deutschland
Israel Regelung ähnlich wie in Deutschland
Japan § 46 URG
Regelung ähnlich wie in Deutschland
Neuseeland § 73 URG
Regelung ähnlich wie in Deutschland
USA (1)
bis 1. 12. 1990
Regelung ähnlich wie in Deutschland keine Panoramafreiheit für Kunstwerke
USA (2)
ab 1. 12. 1990
Copyright wurde auf Werke der Architektur erweitert. Der Stichtag betrifft den Erstellungszeitpunkt des Gebäudes, nicht das Datum der Aufnahme!

Unterm Strich: Auf Commons und auf privaten Homepages gibt es keine Panoramafreiheit, weil strenggenommen italienisches/ukrainisches Recht gelten kann. Jeder australische Architekt könnte vor einem italienischen oder ukrainischen Gericht einen finnischen Fotografen verklagen und würde wahrscheinlich in einer Auseinandersetzung siegen. Die Veröffentlichung von Bildern mit der Berufung auf Panoramafreiheit wird in der deutschsprachigen Wikipedia geduldet und unterstützt, kann aber für den Veröffentlicher im internationalen Maßstab rechtliche Konsequenzen bedeuten.